Änderungen

18 Bytes hinzugefügt ,  07:55, 19. Jun. 2014
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1: −
Im Unterschied zu einer Weide auf Eigengrund war ein sogenanntes '''Blumbesuchsrecht''' die Berechtigung, sein Vieh auf fremdem, meist der jeweiligen Grundherrschaft gehörendem Wald- oder Wiesengrund zu weiden.
+
Im Unterschied zu einer Weide auf Eigengrund war ein sogenanntes '''Blumbesuchsrecht''' die Berechtigung, sein Vieh auf fremdem, meist der jeweiligen Grundherrschaft gehörendem [[Wald]]- oder Wiesen- oder [[Alm]]grund zu weiden.
 
==Drei Beispiele==
 
==Drei Beispiele==
 
Es kommt selten vor, dass bei der Suche nach einem Begriff im Internet nur drei Ergebnisse aufscheinen. Blumbesuchsrechte werden dabei einmal im Zuge einer Besitzauflistung anlässlich einer Versteigerung, ein anderes Mal im Zusammenhang mit einer Unterkunft für einen Hirten, im selben Text im Zusammenhang mit der Missachtung solcher Rechte durch einen Hirten und im dritten Text wegen eines Streites erwähnt:
 
Es kommt selten vor, dass bei der Suche nach einem Begriff im Internet nur drei Ergebnisse aufscheinen. Blumbesuchsrechte werden dabei einmal im Zuge einer Besitzauflistung anlässlich einer Versteigerung, ein anderes Mal im Zusammenhang mit einer Unterkunft für einen Hirten, im selben Text im Zusammenhang mit der Missachtung solcher Rechte durch einen Hirten und im dritten Text wegen eines Streites erwähnt:
28.594

Bearbeitungen