Oberalmer Thaidingtisch: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bild:Oberalm-Thaidingtisch (2008).png|thumb|Thaidingtisch in Oberalm, Aufnahme Oktober 2008]]
 
[[Bild:Oberalm-Thaidingtisch (2008).png|thumb|Thaidingtisch in Oberalm, Aufnahme Oktober 2008]]
 
Der '''Oberalmer Thaidingtisch''' ist ein unter [[Denkmalgeschützte Objekte in Oberalm|Denkmalschutz]] stehender Steintisch mit roh behauener [[Marmor]]platte in der [[Tennengau]]er Marktgemeinde [[Oberalm]]. Er bildet gemeinsam mit der [[Kaiser-Jubiläumslinde (Oberalm)|Kaiser-Jubiläumslinde]] das Wappen der Gemeinde.  
 
Der '''Oberalmer Thaidingtisch''' ist ein unter [[Denkmalgeschützte Objekte in Oberalm|Denkmalschutz]] stehender Steintisch mit roh behauener [[Marmor]]platte in der [[Tennengau]]er Marktgemeinde [[Oberalm]]. Er bildet gemeinsam mit der [[Kaiser-Jubiläumslinde (Oberalm)|Kaiser-Jubiläumslinde]] das Wappen der Gemeinde.  

Version vom 21. Juli 2025, 17:31 Uhr

Wappenverleih an die Marktgemeinde Oberalm durch Landeshauptmann Josef Klaus im Jahr 1953 mit Bürgermeister Josef Ernstbrunner beim Oberalmer Thaidingtisch
Thaidingtisch in Oberalm, Aufnahme Oktober 2008

Der Oberalmer Thaidingtisch ist ein unter Denkmalschutz stehender Steintisch mit roh behauener Marmorplatte in der Tennengauer Marktgemeinde Oberalm. Er bildet gemeinsam mit der Kaiser-Jubiläumslinde das Wappen der Gemeinde.

Bedeutung

Der Tisch diente bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts als Schranne, Gerichts- oder Ding-(Thaiding-)Stätte des Ortes, an der von alters her jährlich das Landrecht und Recht gesprochen wurde. Er zählt zu den wenigen erhalten gebliebenen Rechtsaltertümern des Landes Salzburg und ist der einzige, noch im Original erhaltene Schrannentisch im gesamten Bundesland.

Der Steintisch misst 1,25 Meter im Quadrat und hat eine Stärke von 15 cm. Er steht unter einer prächtigen Linde (Neupflanzung 1908) unweit der Oberalmer Pfarrkirche.

Einen weiteren Thaindingtisch gibt es in Anif zu sehen. Allerdings handelt es sich dabei um kein Original.

Quelle