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Im zweiten Teil des "Sühnebriefes" erließ der Erzbischof als Stadtherr von Salzburg ein in zehn Artikel gegliedertes Stadtrecht. Dieses älteste schriftlich überlieferte Stadtrecht sollte nicht nur in der Haupt- und Residenzstadt Salzburg, sondern auch in allen anderen Städten des geistlichen [[Erzbistum (Überblick)|Fürstentums Salzburg]] Geltung besitzen. Es blieb bis in die zweite Hälfte des [[14. Jahrhundert]]s aufrecht. Dann wurde es durch ein umfangreiches neues Recht ersetzt, das in 130 Artikeln zahlreiche Bestimmungen aus dem Wiener Stadtrecht von [[1221]] übernommen hat. Daran ist zu erkennen, dass sich die geistliche Metropole von Bayern allmählich nach Österreich zu öffnen begann und der Einfluss der Habsburger im Fürstentum Salzburg zunahm. | Im zweiten Teil des "Sühnebriefes" erließ der Erzbischof als Stadtherr von Salzburg ein in zehn Artikel gegliedertes Stadtrecht. Dieses älteste schriftlich überlieferte Stadtrecht sollte nicht nur in der Haupt- und Residenzstadt Salzburg, sondern auch in allen anderen Städten des geistlichen [[Erzbistum (Überblick)|Fürstentums Salzburg]] Geltung besitzen. Es blieb bis in die zweite Hälfte des [[14. Jahrhundert]]s aufrecht. Dann wurde es durch ein umfangreiches neues Recht ersetzt, das in 130 Artikeln zahlreiche Bestimmungen aus dem Wiener Stadtrecht von [[1221]] übernommen hat. Daran ist zu erkennen, dass sich die geistliche Metropole von Bayern allmählich nach Österreich zu öffnen begann und der Einfluss der Habsburger im Fürstentum Salzburg zunahm. | ||
Version vom 18. April 2012, 10:31 Uhr
Mit dem Sühnebrief, der am 20. April 1287 von Erzbischof Rudolf I. von Hohenegg erlassen wurde, wurden den Bürgern Salzburgs erstmals (politische) Rechte zugestanden. Es ist somit das älteste Salzburger Stadtrecht.
Grundlage des Sühnebriefs
Die Grundlage zu diesem Erlass stellte der Reichsspruch vom 1. Mai 1231 dar, in dem steht: Städte und Märkte werden verpflichtet, zu ihrer Verteidigung Bürgerwehren aufzustellen.
Geschichte
Der Erzbischof Rudolf I. von Hohenegg schlichtete am 20. April 1287 einen Streit, der zwischen armen und reichen Bürgern der Stadt Salzburg ausgebrochen war. Die Urkunde, die aus diesem Grund ausgestellt wurde, bezeichnet man als den "Sühnebrief", da der Erzbischof einen dauerhaften Frieden (Sühne, von ahd. suona = Gericht, Urteil, Gerichtsverhandlung, Friedensschluss[1]) für die Stadt festsetzte, dessen Verletzung mit besonders harten Strafen bedroht war.
Im zweiten Teil des "Sühnebriefes" erließ der Erzbischof als Stadtherr von Salzburg ein in zehn Artikel gegliedertes Stadtrecht. Dieses älteste schriftlich überlieferte Stadtrecht sollte nicht nur in der Haupt- und Residenzstadt Salzburg, sondern auch in allen anderen Städten des geistlichen Fürstentums Salzburg Geltung besitzen. Es blieb bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts aufrecht. Dann wurde es durch ein umfangreiches neues Recht ersetzt, das in 130 Artikeln zahlreiche Bestimmungen aus dem Wiener Stadtrecht von 1221 übernommen hat. Daran ist zu erkennen, dass sich die geistliche Metropole von Bayern allmählich nach Österreich zu öffnen begann und der Einfluss der Habsburger im Fürstentum Salzburg zunahm.
In weiterer Folge wird im selben Jahr (1287) die Bürgergarde der Stadt Salzburg gegründet.
Weblinks
Quelle
- Buch Salzburg, die Geschichte einer Stadt, Seite 162, Der Sühnebrief als ältestes Stadtrecht
Fußnote
- ↑ Quelle Wikipedia Sühne