Karl Tobis: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Karl Tobis''' (* [[9. April]] [[1797]] in Wien Wieden; † [[23. Mai]] [[1846]] in der [[Stadtpfarrkirche St. Andrä|Stadt St. Andrä]]) war Kreiswundarzt von Imst und Salzburg.
 
'''Karl Tobis''' (* [[9. April]] [[1797]] in Wien Wieden; † [[23. Mai]] [[1846]] in der [[Stadtpfarrkirche St. Andrä|Stadt St. Andrä]]) war Kreiswundarzt von Imst und Salzburg.
  

Version vom 5. August 2023, 10:44 Uhr

Unterschrift von Karl Tobis 1840, OÖLA Landesregierungsarchiv 1787-1849 / Allgemeine Reihe Schachtel 157.

Karl Tobis (* 9. April 1797 in Wien Wieden; † 23. Mai 1846 in der Stadt St. Andrä) war Kreiswundarzt von Imst und Salzburg.

Leben

Karl Tobis wurde am 9. April 1797 in Wien Wieden Nr. 203 als uneheliches Kind geboren. Sein Vater war Karl Leonard Tobis war Rat bei der k.k. Hofkriegsbuchhalterei. Seine Mutter Maria „v Erlach“ (durchgestrichen) geborene Gräfin Sobeck war möglicherweise zum Zeitpunkt noch eine verheiratete von Erlach, denn der Hinweis auf den Geburtsnamen ist nachgetragen. Ebenso wurde nachgetragen, dass erhoben wurde, dass Karl Tobis Eltern den 21. November 1808 in der Pfarre Landstraße geheiratet hatten.[1]

Im Alter von 29 Jahren heiratete Karl Tobis am 9. Jänner 1826 die 24-jährige Barbara Bachmann in Wien Landstraße in der Kirche St. Rochus. Er war bereits Assistent an der Lehrkanzel der Chirurgie und Magister der Chirurgie sowie Operateur. Durch die Heirat seiner Eltern galt er nunmehr als ehelicher Sohn. Seine Frau Barbara war die Tochter von Augustin Bachmann des Aufwärters im k.k. Hof Theater und seiner Frau Elisabeth geborene Hatter. Beistände waren ein Lehrer der französischen Sprache und der Hofburgwundarzt, der in der Burg wohnte. Das Paar lebte an der Adresse Landstr 243.[2] Dort wurde auch am 8. Oktober die Tochter Maria geboren. [3]

Am 11. März 1830 wurde Karl Tobis die Kreis-Wundarztstelle in Imst verliehen.[4] Im Oktober 1831 wurde er Kreiswundarzt in Salzburg. Diese Stelle bekleidete er bis zu seinem Tode.[5] Vom 4. September 1839 bis 1. September 1840 trat ein sehr außergewöhnlicher Fall ein, denn der Kreiswundarzt Tobis übernahm die Büro- und Konzeptsgeschäfte des Kreisarztes Dr. August Susan, während dessen Krankheit und nach seinem Ableben bis zur Wiederbesetzung dieses Dienstpostens. Das besondere war, dass es sich dabei um Geschäfte handelte, die – laut Gesetz – nur durch einen Arzt und nicht durch einen Wundarzt besorgt werden sollten. Allerdings hat der Stadtarzt Dr. Fischer „jene in den Kreis ärztlichen Bereich gehörigen Kommissionsgeschäfte vorgenommen, deren Besorgung alleinig auch und ausdrücklich von einem Arzt der Geschehen musste. Diese bestanden in ärztlichen Untersuchungen und Erhebungen außer dem Amtssitze des Kreisamts, ferner in der Superarbitrirung [6] von Beamten, Dienern, Gränz- und Gefällen-wache-Individuen bei dem Kreisamte selbst“. Das Kreisamt hatte ihm dafür eine Renumeration von 200 fl. versprochen, doch die Landesregierung in Linz bzw. die vereinigte Hofkanzlei stellte Genehmigung zur Auszahlung in Frage. In diesem Akt befindet sich ein Brief von Karl Tobis, den dieser am 28. Oktober 1840 verfasste. In diesem beschreibt er seine Lebensumstände und wie viel Zeit und Verdienst ihn die Vertretung des Kreisarztes gekostet hat. Er beschreibt auch die Erziehung seiner Tochter: „Ein anderer mir durch gänzlichen Zeitmangel zugegangener empfindlicher Nachtheil ist dieser: meiner Tochter kann ich kein Vermögen hinterlaßen; ihr eine ihren Talenten angemeßene Erziehung zu geben, ist also um so unerläßlichere Vaterpflicht. Aus Mangel an den Mitteln hiezu, war ich in den Stunden der Muße, stets selbst ihr Lehrer. Seit einem Jahre aber, gab es für mich keine solchen Stunden mehr, und ich mußte, wollte ich das angefangene Werk nicht unvollendet, und das bereits in Sprachen u. Musik Erlernte nicht vergeßen laßen, Lehrer aufstellen, die bedeutendes Geld kosteten.“

Bereits am 23. Mai 1846 starb Karl Tobis im Alter von nur 49 Jahren in Salzburg St. Andrä, Hausnr. 457. Er hatte anscheinend mehrere Schlaganfälle und konnte wegen seiner Bewusstlosigkeit nur mit der hl. Ölung versehen werden. Begraben wurde er im Friedhof St. Sebastian am 25. März um 4 Uhr abends.[7] Seine Tochter Maria Tobis war bei seinem Tod erst 19 Jahre alt.

Einzelnachweise

  1. Stadt Wien Wieden Taufbuch, 1790-1797.
  2. Stadt Wien Landstrasse-St Rochus Trauungsbuch, 1816-1828.
  3. Stadt Wien Landstrasse-St Rochus Taufbuch, 1825-1826.
  4. Wiener Zeitung 1830, 2. April 1830, 75.
  5. Wiener Zeitung 1831, 26. Oktober 1831, 245.
  6. Superarbitriren (v. lat.), über Etwas in höhrer Instanz entscheiden, wenn schon einmal entschieden worden; eine solche Entscheidung heißt Superarbitrĭum. Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 99. online in: http://www.zeno.org.
  7. Salzburg-St. Andrä, 1841-1850 Sterbefälle

Literatur und Quelle