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| | ==Mehrgenerationenfamilie, die Realität== | | ==Mehrgenerationenfamilie, die Realität== |
| − | Das Salzburgspezifische der Mehrgenerationenfamilie liegt in der inner Gebirg bis zur Mitte des vergangenen Jahrhunderts gepflogenen bäuerlichen Subsistenzwirtschaft, deren Wirtschaftsbasis die arbeitsintensive Viehhaltung war, für die zahlreiche [[Dienstbote]]n benötigt wurden. Dazu kam das Anerbenrecht, das üblicherweise die Weitergabe des Betriebes an den ältesten Sohn zur Folge hatte. Der älteste Sohn war oft nur wenig mehr als 20 Jahre jünger als der betriebsführende und im Besitz stehende Bauer. Die Hofübergabe erfolgte daher nicht selten erst dann, wenn der Hoferbe bereits über vierzig Jahre alt und damit selbst bereits jenseits der Lebensmitte war. Späte Übergaben resultierten aus der späten Übernahme des Hofes durch den im Besitz stehenden Bauern, die bei einer frühen Übergabe an den Hoferben nur eine relativ kurze selbständige Bewirtschaftungszeit erlaubte. Sowie aus dessen Angst, nach der Übergabe im Ausgedinge zum Kostenfaktor zu werden, als solcher nur mehr geduldet zu sein und nichts mehr zu sagen zu haben. Ein diesbezügliches häufig wiederholtes Sprichwort lautet daher: "Übagebn – nimma lebn!“. | + | Das Salzburgspezifische der Mehrgenerationenfamilie liegt in der inner Gebirg bis zur Mitte des vergangenen Jahrhunderts gepflogenen bäuerlichen Subsistenzwirtschaft, deren Wirtschaftsbasis die arbeitsintensive Viehhaltung war, für die zahlreiche [[Dienstbote]]n benötigt wurden. Dazu kam das Anerbenrecht, das üblicherweise die Weitergabe des Betriebes an den ältesten Sohn zur Folge hatte. Der älteste Sohn war oft nur wenig mehr als 20 Jahre jünger als der betriebsführende und im Besitz stehende Bauer. Die Hofübergabe erfolgte daher nicht selten erst dann, wenn der Hoferbe bereits über vierzig Jahre alt und damit selbst bereits jenseits der Lebensmitte war. Späte Übergaben resultierten aus der späten Übernahme des Hofes durch den im Besitz stehenden Bauern, die bei einer frühen Übergabe an den Hoferben nur eine relativ kurze selbständige Bewirtschaftungszeit erlaubte. Sowie aus dessen Angst, nach der Übergabe im Ausgedinge zum Kostenfaktor zu werden, als solcher nur mehr geduldet zu sein und nichts mehr zu sagen zu haben. Ein diesbezügliches häufig wiederholtes Sprichwort lautet daher: "Übagebn – nimma lebn!". |
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| | Aus solch späten Hofübergaben folgte, dass der Übernehmer mangels Eigenbesitz in der Regel selbst noch nicht verheiratet war, aber meist schon unehelich geborene leibliche Kinder ([[Ledige Kinder]]) hatte. Seine unverheirateten Geschwister lebten je nach Alter entweder noch auf dem elterlichen Hof und arbeiteten im Betrieb des Vaters seit früher Kindheit mit, oder sie waren als Dienstboten auf fremden Höfen beschäftigt. Auch unter den Geschwistern des Hofübernehmers befanden sich uneheliche Väter oder Mütter, die ihre Kinder auf Grund ihrer familiären und ökonomischen Situation nicht selbst versorgen konnten. Denn der weitaus größte Teil der bäuerlichen Dienstboten kam mangels Besitz nie in die Lage, eine Ehe zu schließen und hatte daher seinerseits uneheliche Kinder. | | Aus solch späten Hofübergaben folgte, dass der Übernehmer mangels Eigenbesitz in der Regel selbst noch nicht verheiratet war, aber meist schon unehelich geborene leibliche Kinder ([[Ledige Kinder]]) hatte. Seine unverheirateten Geschwister lebten je nach Alter entweder noch auf dem elterlichen Hof und arbeiteten im Betrieb des Vaters seit früher Kindheit mit, oder sie waren als Dienstboten auf fremden Höfen beschäftigt. Auch unter den Geschwistern des Hofübernehmers befanden sich uneheliche Väter oder Mütter, die ihre Kinder auf Grund ihrer familiären und ökonomischen Situation nicht selbst versorgen konnten. Denn der weitaus größte Teil der bäuerlichen Dienstboten kam mangels Besitz nie in die Lage, eine Ehe zu schließen und hatte daher seinerseits uneheliche Kinder. |
| | ===Mitglieder einer bäuerlichen Mehrgenerationenfamilie=== | | ===Mitglieder einer bäuerlichen Mehrgenerationenfamilie=== |
| − | Die bäuerliche Mehrgenerationenfamilie in den Gebirgsbezirken des Landes konnte daher aus drei oder vier, mitunter kurzzeitig auch aus fünf Generationen bestehen. Das sind in aufsteigender Linie Ururgroßeltern, Urgroßeltern, Großeltern, Eltern und Kinder. In jeder dieser meist kinderreichen Erwachsenengenerationen kamen auch unverheiratete Geschwister vor, die ebenfalls auf Dauer oder vorübergehend Teil der Mehrgenerationenfamilien waren. Dazu kamen deren uneheliche Kinder, sowie sog. Annehm-Kinder, die mit dem Bauern weitschichtig oder gar nicht verwandt waren. Annehmkinder, auch Ziehkinder genannt, waren Kinder, die von ihren eigenen Eltern nicht versorgt werden konnten und daher "ausgestiftet“, d. h. in anderen Familien gegen Kostgeld oder Arbeitsleistung "angestiftet", das bedeutet untergebracht wurden. Sie wurden nicht uneigennützig aufgenommen, sondern mussten sich früh ihr eigenes Brot verdienen. | + | Die bäuerliche Mehrgenerationenfamilie in den Gebirgsbezirken des Landes konnte daher aus drei oder vier, mitunter kurzzeitig auch aus fünf Generationen bestehen. Das sind in aufsteigender Linie Ururgroßeltern, Urgroßeltern, Großeltern, Eltern und Kinder. In jeder dieser meist kinderreichen Erwachsenengenerationen kamen auch unverheiratete Geschwister vor, die ebenfalls auf Dauer oder vorübergehend Teil der Mehrgenerationenfamilien waren. Dazu kamen deren uneheliche Kinder, sowie sog. Annehm-Kinder, die mit dem Bauern weitschichtig oder gar nicht verwandt waren. Annehmkinder, auch Ziehkinder genannt, waren Kinder, die von ihren eigenen Eltern nicht versorgt werden konnten und daher "ausgestiftet", d. h. in anderen Familien gegen Kostgeld oder Arbeitsleistung "angestiftet", das bedeutet untergebracht wurden. Sie wurden nicht uneigennützig aufgenommen, sondern mussten sich früh ihr eigenes Brot verdienen. |
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| | Zum >Ganzen Haus<, ein Begriff, mit dem man früher die bäuerliche Familiengemeinschaft bezeichnete, zählten aber auch verwandte oder nicht verwandte Dienstboten, die am Hof mitlebten und die alters- oder krankheitsbedingt ausgedienten ehemaligen Dienstboten. Es handelt sich um sog. Einleger, die entweder ganzjährig oder vorübergehend am Hof lebten und oft mehr schlecht als recht versorgt wurden. Vorübergehend wurden auch [[Störhandwerker]], die für den Bauern vor Ort Arbeitsleistungen erbrachten, mitversorgt und Bettler beherbergt. | | Zum >Ganzen Haus<, ein Begriff, mit dem man früher die bäuerliche Familiengemeinschaft bezeichnete, zählten aber auch verwandte oder nicht verwandte Dienstboten, die am Hof mitlebten und die alters- oder krankheitsbedingt ausgedienten ehemaligen Dienstboten. Es handelt sich um sog. Einleger, die entweder ganzjährig oder vorübergehend am Hof lebten und oft mehr schlecht als recht versorgt wurden. Vorübergehend wurden auch [[Störhandwerker]], die für den Bauern vor Ort Arbeitsleistungen erbrachten, mitversorgt und Bettler beherbergt. |