Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Landesstelle Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen

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Die AUVA ist einer der Träger der österreichischen Sozialversicherung. Sie stellt die soziale Unfallversicherung für unselbständig und selbständig Erwerbstätige, für Schüler und Studenten sowie für zahlreiche Hilfsorganisationen und Lebensretter sicher. Sie bietet dabei alle Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung − von der Schadensverhütung über die Unfallheilbehandlung und die Rehabilitation bis zur finanziellen Entschädigung der Unfallopfer − aus einer Hand.
Die AUVA ist einer der Träger der österreichischen Sozialversicherung. Sie stellt die soziale Unfallversicherung für unselbständig und selbständig Erwerbstätige, für Schüler und Studenten sowie für zahlreiche Hilfsorganisationen und Lebensretter sicher. Sie bietet dabei alle Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung − von der Schadensverhütung über die Unfallheilbehandlung und die Rehabilitation bis zur finanziellen Entschädigung der Unfallopfer − aus einer Hand.


== Geschichte ==
Mit dem Gesetz vom [[28. Dezember]] [[1887]], RGBl. Nr. 1/1888, wurde die Unfallversicherung der Arbeiter in Österreich eingeführt. Nach § 9 dieses Gesetzes wurden unter anderem eine Versicherungsanstalt für Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg mit Sitz in Salzburg errichtet. Mit dem Zusammenbruch der österreichisch-ungarischen [[Monarchie]] im Jahre [[1918]] blieben auf österreichischem Gebiet nur die Arbeiter-Unfallversicherungsanstalten ­in Wien, Graz und Salzburg übrig, die vollständig unabhängig voneinander in ihrem örtlichen ­Wirkungsbereich tätig waren.
Die Salzburger Anstalt war für Salzburg, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg ­zuständig. Die Unfallversicherung erstreckte sich bisher sowohl auf die gewerblichen wie landwirtschaftlichen Arbeiter und Angestellten. Die  landwirtschaftlichen ­Angestellten waren vor 1927 bei der Arbeiter-Unfallversicherungsanstalt versichert, soweit sie der Unfallversicherungspflicht unterlagen, seit dem Jahre 1927 bei der neu geschaffenen Versicherungsanstalt für Ange Angestellte ­in der Land- und Forstwirtschaft unfallversichert.
Mit 1. Jänner 1939 wurden mit der Einführung der deutschen Sozialversicherung sämtliche Arbeiter und Angestellte ­ gestellte Angestellte bei den gewerblichen bzw. landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, den Gemeindeunfallversicherungsverbänden ­und Reichsausführungsbehörden versicherungszuständig. Die gesamte Unfallversicherung war in mehr als 20 gewerbliche, 4 landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, 4  Gemeindeunfallversicherungsverbände ­und mehrere Reichsausführungsbehörden aufgespalten. ­Es war dies die Zeit der weitgehendsten Zersplitterung auf dem Gebiete der Unfallversicherung.
Erst das Sozialversicherungs-Überleitungsgesetz vom 12. Juni 1947, BGBl. 142/1947, brachte hier eine Lösung für das gesamte österreichische Gebiet, und zwar in der Form, dass die Unfallversicherung der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter, der Eisenbahnbediensteten und Notariatsangestellten durch die Land- und Forstwirtschaftliche ­Sozialversicherungsanstalt, bzw. die Versicherungsanstalt ­der österreichischen Eisenbahnen, bzw. des österreichischen Notariates übernommen wurde, während die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt die Unfallversicherung ­aller übrigen Arbeiter und Angestellten, mit Ausnahme der Bediensteten der der Gemeinde Wien unterstehenden Hoheitsverwaltungen und Eigenbetriebe übernahm.
== Beschreibung ==
Die Landesstelle Salzburg ist für die Bundesländer [[Salzburg (Bundesland)|Salzburg]], [[Tirol]] und [[Vorarlberg]] zuständig und koordiniert dabei die Außenstellen in Innsbruck und Dornbirn. Außerdem betreibt die Landesstelle Salzburg das [[Unfallkrankenhaus Salzburg]]. Das Gebäude wurde [[1951]] errichtet.
Die Landesstelle Salzburg ist für die Bundesländer [[Salzburg (Bundesland)|Salzburg]], [[Tirol]] und [[Vorarlberg]] zuständig und koordiniert dabei die Außenstellen in Innsbruck und Dornbirn. Außerdem betreibt die Landesstelle Salzburg das [[Unfallkrankenhaus Salzburg]]. Das Gebäude wurde [[1951]] errichtet.


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==  Quelle ==
==  Quellen ==
* Homepage
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* [http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=sos&datum=19480016&query=(((text:Gebietskrankenkasse)+(text:Salzburg)))&seite=10 Soziale Sicherheit, Jahrgang 1948, Heft 6, Seite 10]


== Weblinks ==
== Weblinks ==

Version vom 22. August 2019, 07:10 Uhr

Datei:Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Landesstelle Salzburg 20160415.jpg
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA)
Landesstelle Salzburg
Dr.-Franz-Rehrl-Platz
Karte
Datei:Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Landesstelle Salzburg 20160417.jpg
errichtet 1951

Die Landesstelle Salzburg ist eine von vier Landesstellen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA).

Allgemeines

Die AUVA ist einer der Träger der österreichischen Sozialversicherung. Sie stellt die soziale Unfallversicherung für unselbständig und selbständig Erwerbstätige, für Schüler und Studenten sowie für zahlreiche Hilfsorganisationen und Lebensretter sicher. Sie bietet dabei alle Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung − von der Schadensverhütung über die Unfallheilbehandlung und die Rehabilitation bis zur finanziellen Entschädigung der Unfallopfer − aus einer Hand.

Geschichte

Mit dem Gesetz vom 28. Dezember 1887, RGBl. Nr. 1/1888, wurde die Unfallversicherung der Arbeiter in Österreich eingeführt. Nach § 9 dieses Gesetzes wurden unter anderem eine Versicherungsanstalt für Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg mit Sitz in Salzburg errichtet. Mit dem Zusammenbruch der österreichisch-ungarischen Monarchie im Jahre 1918 blieben auf österreichischem Gebiet nur die Arbeiter-Unfallversicherungsanstalten ­in Wien, Graz und Salzburg übrig, die vollständig unabhängig voneinander in ihrem örtlichen ­Wirkungsbereich tätig waren.

Die Salzburger Anstalt war für Salzburg, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg ­zuständig. Die Unfallversicherung erstreckte sich bisher sowohl auf die gewerblichen wie landwirtschaftlichen Arbeiter und Angestellten. Die landwirtschaftlichen ­Angestellten waren vor 1927 bei der Arbeiter-Unfallversicherungsanstalt versichert, soweit sie der Unfallversicherungspflicht unterlagen, seit dem Jahre 1927 bei der neu geschaffenen Versicherungsanstalt für Ange Angestellte ­in der Land- und Forstwirtschaft unfallversichert.

Mit 1. Jänner 1939 wurden mit der Einführung der deutschen Sozialversicherung sämtliche Arbeiter und Angestellte ­ gestellte Angestellte bei den gewerblichen bzw. landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, den Gemeindeunfallversicherungsverbänden ­und Reichsausführungsbehörden versicherungszuständig. Die gesamte Unfallversicherung war in mehr als 20 gewerbliche, 4 landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, 4 Gemeindeunfallversicherungsverbände ­und mehrere Reichsausführungsbehörden aufgespalten. ­Es war dies die Zeit der weitgehendsten Zersplitterung auf dem Gebiete der Unfallversicherung.

Erst das Sozialversicherungs-Überleitungsgesetz vom 12. Juni 1947, BGBl. 142/1947, brachte hier eine Lösung für das gesamte österreichische Gebiet, und zwar in der Form, dass die Unfallversicherung der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter, der Eisenbahnbediensteten und Notariatsangestellten durch die Land- und Forstwirtschaftliche ­Sozialversicherungsanstalt, bzw. die Versicherungsanstalt ­der österreichischen Eisenbahnen, bzw. des österreichischen Notariates übernommen wurde, während die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt die Unfallversicherung ­aller übrigen Arbeiter und Angestellten, mit Ausnahme der Bediensteten der der Gemeinde Wien unterstehenden Hoheitsverwaltungen und Eigenbetriebe übernahm.

Beschreibung

Die Landesstelle Salzburg ist für die Bundesländer Salzburg, Tirol und Vorarlberg zuständig und koordiniert dabei die Außenstellen in Innsbruck und Dornbirn. Außerdem betreibt die Landesstelle Salzburg das Unfallkrankenhaus Salzburg. Das Gebäude wurde 1951 errichtet.

Direktion

Geleitet wird die AUVA-Landesstelle Salzburg aktuell von Dir. Dr. Susanne Oberrauch-Odar. Zu den früheren Direktoren der Landesstelle zählen Heinz-Peter Böhmüller und Herbert Prähauser.

Adresse

Dr.-Franz-Rehrl-Platz 5
5010 Salzburg
Telefon: 05 93 93-34000
E-Mail: SVR@auva.at

Parteienverkehr

Montag bis Freitag (werktags)
von 7:30 bis 15:00 Uhr

Quellen

Weblinks