Fuscher Tal: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. Juni 2009, 19:03 Uhr
Das Fuscher Tal befindet sich im Pinzgau am Fuße des Fuscher Törls an der Großglockner Hochalpenstraße und mündet bei Bruck an der Großglocknerstraße ins Salzachtal. Der oberste Abschnitt des Fuscher Tals wird Käfertal genannt.
Allgemeines
Hauptort ist Fusch an der Großglocknerstraße. Bei Ferleiten befindet sich die Maustelle der Großglockner Hochalpenstraße. Das Tal wird von der Fuscher Ache durchflossen und bietet mit der Bärenschlucht, dem Wildpark Ferleiten und dem Wandergebiet von Ferleiten bis zum Talschluss verschiedene Ausflugsmöglichkeiten.
In einem Seitental befindet sich Bad Fusch, südlich von Fusch an der Großglocknerstraße das Kraftwerk Bärenwerk, das erste und älteste Kraftwerk desfrüheren Landesversorgers SAFE.
Rotmoos
Das Rotmoos im Fuscher Tal ist eines der bedeutendsten Feuchtgebiete im Bundesland Salzburg. Es hat eine Fläche von ca. 58 ha auf und liegt in der Gemeindegebiet von Fusch an der Großglocknerstraße im Talschluss des Fuscher Tales in einer Seehöhe von 1250 - 1300 m inmitten der Hochgebirgslandschaft der Hohen Tauern.
Man findet im Rotmoos zahlreiche für Feuchtgebiete charakteristische Pflanzenarten, unter denen das Breitblättrige Knabenkraut (Dactylorhiza majalis) - ein Orchideengewächs - besonders hervorzuheben ist, weil es in tausenden Exemplaren vor allem zur Blütezeit im Frühsommer einen unvergesslichen Eindruck vermittelt; diesem Umstand verdankt das innerste Fuscher Tal seinen Beinamen "Tal der Orchideen".
1995 wurde das Rotmoos im Fuscher Tal als erstes Gebiet im Land Salzburg gemäß Artikel 2 der Ramsar-Konvention[1] als "international bedeutendes Feuchtgebiet" anerkannt.
Quelle
Fußnote
- ↑ Die Ramsar-Konvention wurde im Jahr 1971 im persischen Ramsar verabschiedet, ihr offizieller Titel lautet "Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung". Die Republik Österreich ist diesem Übereinkommen im Jahr 1983 beigetreten. Der volle Wortlaut der Konvention ist im Bundesgesetzblatt Nr. 225/1983 abgedruckt