Aus der Stiftung sollte jeweils sechs unbemittelten, ehelich geborenen, wohlgesitteten und begabten Bürgersöhnen ein philosophisches oder juridisches Studium ermöglicht werden. Hiezu wurden sie nach vollendeter Rhetorik in das [[Collegium Virgilianum|Virgilianische Konvikt]] aufgenommen und in diesem bis zur Vollendung ihrer Studien verpflegt, auch in den adeligen Übungen unterrichtet. Nach Auflassung des Konvikts wurde die Unterstützungsleistung in einen Geldbetrag umgewandelt. | Aus der Stiftung sollte jeweils sechs unbemittelten, ehelich geborenen, wohlgesitteten und begabten Bürgersöhnen ein philosophisches oder juridisches Studium ermöglicht werden. Hiezu wurden sie nach vollendeter Rhetorik in das [[Collegium Virgilianum|Virgilianische Konvikt]] aufgenommen und in diesem bis zur Vollendung ihrer Studien verpflegt, auch in den adeligen Übungen unterrichtet. Nach Auflassung des Konvikts wurde die Unterstützungsleistung in einen Geldbetrag umgewandelt. |