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Aus der Stiftung sollte jeweils sechs unbemittelten, ehelich geborenen, wohlgesitteten und begabten Bürgersöhnen ein philosophisches oder juridisches Studium ermöglicht werden. Hiezu wurden sie nach vollendeter Rhetorik in das [[Collegium Virgilianum|Virgilianische Konvikt]] aufgenommen und in diesem bis zur Vollendung ihrer Studien verpflegt, auch in den adeligen Übungen unterrichtet. Nach Auflassung des Konvikts wurde die Unterstützungsleistung in einen Geldbetrag umgewandelt.
 
Aus der Stiftung sollte jeweils sechs unbemittelten, ehelich geborenen, wohlgesitteten und begabten Bürgersöhnen ein philosophisches oder juridisches Studium ermöglicht werden. Hiezu wurden sie nach vollendeter Rhetorik in das [[Collegium Virgilianum|Virgilianische Konvikt]] aufgenommen und in diesem bis zur Vollendung ihrer Studien verpflegt, auch in den adeligen Übungen unterrichtet. Nach Auflassung des Konvikts wurde die Unterstützungsleistung in einen Geldbetrag umgewandelt.
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Die Kandidaten waren von den sechs Städten des alten Erzstiftes, nämlich [[Salzburg]], [[Hallein]], [[Radstadt]], [[Laufen]], [[Tittmoning]] und [[Mühldorf am Inn]] − als siebente Stadt war das salzburgische, wenn auch [[Ausländische Herrschaften|"ausländische"]] [[Friesach]] vorgesehen (daher der Name "Siebenstädter") − zu präsentieren. Sollte Mühldorf vom Erzstift getrennt werden, so würde die Stadt Salzburg an seine Stelle treten. Jede der genannten Städte hatte 2000 Gulden unter eigener Bürgschaft auf Zinsen zu 5 Prozent anzulegen.  
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Die Kandidaten waren von den sechs Städten des alten Erzstiftes, nämlich Salzburg, [[Hallein]], [[Radstadt]], [[Laufen]], [[Tittmoning]] und [[Mühldorf am Inn]] − als siebente Stadt war das salzburgische, wenn auch [[Ausländische Herrschaften|"ausländische"]] [[Friesach]] vorgesehen (daher der Name "Siebenstädter") − zu präsentieren. Sollte Mühldorf vom Erzstift getrennt werden, so würde die Stadt Salzburg an seine Stelle treten. Jede der genannten Städte hatte 2000 Gulden unter eigener Bürgschaft auf Zinsen zu 5 Prozent anzulegen.  
    
Die begünstigten Alumnen durften nicht länger als sechs Jahre in dem Konvikt bleiben und hatten aus Dankbarkeit vorzüglich in erzbischöfliche Dienste zu treten.
 
Die begünstigten Alumnen durften nicht länger als sechs Jahre in dem Konvikt bleiben und hatten aus Dankbarkeit vorzüglich in erzbischöfliche Dienste zu treten.