Kaiser Sigismund versuchte durch den Erlass von Landfriedensgesetzen vergeblich dem zunehmenden Fehdeunwesen entgegenzutreten. Auch Johann II. selbst war von den Femegerichten betroffen und musste Vertreter nach Westfalen entsenden und seine Position darlegen. Der gehässige Streit dauerte mit Unterbrechungen sehr lange. Erst Kaiser Friedrich II. verbot [[1481]] den Salzburger Erzbischof vor den westfälischen Geheimgerichten zu klagen und erweiterte dieses Verbot zwei Jahre später auf alle Untertanen des Fürsterzbistums. | Kaiser Sigismund versuchte durch den Erlass von Landfriedensgesetzen vergeblich dem zunehmenden Fehdeunwesen entgegenzutreten. Auch Johann II. selbst war von den Femegerichten betroffen und musste Vertreter nach Westfalen entsenden und seine Position darlegen. Der gehässige Streit dauerte mit Unterbrechungen sehr lange. Erst Kaiser Friedrich II. verbot [[1481]] den Salzburger Erzbischof vor den westfälischen Geheimgerichten zu klagen und erweiterte dieses Verbot zwei Jahre später auf alle Untertanen des Fürsterzbistums. |