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==Geschichte==
 
==Geschichte==
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Er ging aus dem erzbischöflichen ''Dienstmann'' hervor. Ein Dienstmann wurde als Burggraf auf den von den Erzbischöfen erworbenen Burgen von Adeligen und deren Gefolgsleuten eingesetzt. Sie verfügten meist nur über kleine Wehrbauten und die Errichtung von Burgen war ihnen untersagt. Aber es gab auch Ausnahmegenehmigungen an einzelne Ministerialen wie zum Beispiel bei der [[Ruine Guetrat]] oder [[Ruine Wartenfels]].
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Er ging aus dem erzbischöflichen ''Dienstmann'' hervor. Ein Dienstmann wurde als Burggraf auf den von den Erzbischöfen erworbenen Burgen von Adeligen und deren Gefolgsleuten eingesetzt. Sie verfügten meist nur über kleine Wehrbauten und die Errichtung von Burgen war ihnen untersagt. Aber es gab auch Ausnahmegenehmigungen an einzelne Ministerialen wie zum Beispiel bei der [[Ruine Guetrat]] oder [[Ansitz Wartenfels|Ruine Wartenfels]].
    
Der Erwerb aller Burgen im Land Salzburg war dann Ende des [[14. Jahrhundert]] im wesentlichen beendet. Für alle von den Erzbischöfen erworbenen Burgen (gekauft, geerbte oder gewaltsam angeeignet) galt ein Grundsatz: Sie wurden weder verkauft noch verlehnt, sondern zunächst eben von Burgrafen verwaltet, die man später dann ''Pfleger'' nannte. Dieses System hatte den Vorteil, dass einerseits keine Burg verloren ging und andererseits der Landadel durch ein besonderes Dienstverhältnis, das Amt des Pflegers, an den Erzbischof gebunden war.  
 
Der Erwerb aller Burgen im Land Salzburg war dann Ende des [[14. Jahrhundert]] im wesentlichen beendet. Für alle von den Erzbischöfen erworbenen Burgen (gekauft, geerbte oder gewaltsam angeeignet) galt ein Grundsatz: Sie wurden weder verkauft noch verlehnt, sondern zunächst eben von Burgrafen verwaltet, die man später dann ''Pfleger'' nannte. Dieses System hatte den Vorteil, dass einerseits keine Burg verloren ging und andererseits der Landadel durch ein besonderes Dienstverhältnis, das Amt des Pflegers, an den Erzbischof gebunden war.  
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