Der Erwerb aller Burgen im Land Salzburg war dann Ende des [[14. Jahrhundert]] im wesentlichen beendet. Für alle von den Erzbischöfen erworbenen Burgen (gekauft, geerbte oder gewaltsam angeeignet) galt ein Grundsatz: Sie wurden weder verkauft noch verlehnt, sondern zunächst eben von Burgrafen verwaltet, die man später dann ''Pfleger'' nannte. Dieses System hatte den Vorteil, dass einerseits keine Burg verloren ging und andererseits der Landadel durch ein besonderes Dienstverhältnis, das Amt des Pflegers, an den Erzbischof gebunden war. | Der Erwerb aller Burgen im Land Salzburg war dann Ende des [[14. Jahrhundert]] im wesentlichen beendet. Für alle von den Erzbischöfen erworbenen Burgen (gekauft, geerbte oder gewaltsam angeeignet) galt ein Grundsatz: Sie wurden weder verkauft noch verlehnt, sondern zunächst eben von Burgrafen verwaltet, die man später dann ''Pfleger'' nannte. Dieses System hatte den Vorteil, dass einerseits keine Burg verloren ging und andererseits der Landadel durch ein besonderes Dienstverhältnis, das Amt des Pflegers, an den Erzbischof gebunden war. |