Peter Sieberer: Unterschied zwischen den Versionen

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Ab [[26. Juli]] [[1833]] erhielt er eine jährliche Gnadengabe von 150 Gulden, welche er nicht lange genießen konnte. Seiner Witwe wurden fortan 130 Gulden ausbezahlt.
Ab [[26. Juli]] [[1833]] erhielt er eine jährliche Gnadengabe von 150 Gulden, welche er nicht lange genießen konnte. Seiner Witwe wurden fortan 130 Gulden ausbezahlt.
richtig


== Denkmal==
== Denkmal==