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{{Dieser Artikel|behandelt die Musik am [[Salzburger Fürstenhof|Fürsterzbischöflichen Hof]] in [[Salzburg]]. Über das gleichnamige Salzburger Musikensemble mit historischer Aufführungspraxis informiert der Artikel [[Ensemble “Salzburger Hofmusik“]].}}
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Die '''Salzburger Hofmusik''' erreichte bis zur Auflösung des [[Salzburger Fürstenhof|Hofstaates]] [[1807]] zeitweise europäisches Spitzenniveau. Sie setzte sich aus unterschiedlichen Ensembles zusammen.
 
Die '''Salzburger Hofmusik''' erreichte bis zur Auflösung des [[Salzburger Fürstenhof|Hofstaates]] [[1807]] zeitweise europäisches Spitzenniveau. Sie setzte sich aus unterschiedlichen Ensembles zusammen.
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==Allgemeines==
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== Allgemeines ==
 
Bis [[1597]] war die Hofmusik des [[Erzbischof]]s in zwei Bereiche getrennt. Auf der einen Seite stand die vom Landesherrn bestellte Musik bei Hof, die sogenannte ''Cantorey''. Daneben existierte aber auch die vom [[Domkapitel]] unterhaltene Dommusik. Zusätzlich waren auch die Bläserensembles, ''Trumetterey'' genannt, von wichtiger Bedeutung.
 
Bis [[1597]] war die Hofmusik des [[Erzbischof]]s in zwei Bereiche getrennt. Auf der einen Seite stand die vom Landesherrn bestellte Musik bei Hof, die sogenannte ''Cantorey''. Daneben existierte aber auch die vom [[Domkapitel]] unterhaltene Dommusik. Zusätzlich waren auch die Bläserensembles, ''Trumetterey'' genannt, von wichtiger Bedeutung.
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Erzbischof [[Wolf Dietrich von Raitenau]] war es vorbehalten, die endgültige Struktur der Salzburger Hofmusik einzurichten, in dem er ab 1597 die Hofmusik und Dommusik unter die Fittiche eines [[Hofkapellmeister]]s legte. In dieser Form blieb die Hofmusik bis zum Ende des Hofstaats 1807 erhalten.
 
Erzbischof [[Wolf Dietrich von Raitenau]] war es vorbehalten, die endgültige Struktur der Salzburger Hofmusik einzurichten, in dem er ab 1597 die Hofmusik und Dommusik unter die Fittiche eines [[Hofkapellmeister]]s legte. In dieser Form blieb die Hofmusik bis zum Ende des Hofstaats 1807 erhalten.
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