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::: Das betreffende Grabmal im neuen Teil des Ortsfriedhofes von Puch wurde an besonders gut sichtbarer Stelle errichtet und prägt dadurch die Friedhofsanlage. Diese Umstände lassen nicht darauf schließen, dass das Persönlichkeitsrecht durch eine Abbildung des Grabmales verletzt würde. --Franz Fuchs 16:07, 8. Jan. 2016 (CET)
 
::: Das betreffende Grabmal im neuen Teil des Ortsfriedhofes von Puch wurde an besonders gut sichtbarer Stelle errichtet und prägt dadurch die Friedhofsanlage. Diese Umstände lassen nicht darauf schließen, dass das Persönlichkeitsrecht durch eine Abbildung des Grabmales verletzt würde. --Franz Fuchs 16:07, 8. Jan. 2016 (CET)
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::::Von Löschen war NIE die Rede! Ich hab auch angeregt die Inschrift per digitaler Fotonachbearbeitung unleserlich zu machen. Ich sehe nun mal ein Grab als etwas sehr persönliches. [[Benutzer:Elisabeth2|Elisabeth]] ([[Benutzer Diskussion:Elisabeth2|Diskussion]]) 16:31, 8. Jan. 2016 (CET)
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::::Von Löschen war NIE die Rede! Ich hab auch angeregt die Inschrift per digitaler Fotonachbearbeitung unleserlich zu machen. Ich sehe nun mal ein Grab als etwas sehr persönliches. Die Sterbedaten auf dem betreffenden Grabstein sind 2014 und 2015, also noch nicht so lange her, dass man ausschließen kann, dass sich die Angehörigen in ihrer Trauer gestört fühlen könnten. [[Benutzer:Elisabeth2|Elisabeth]] ([[Benutzer Diskussion:Elisabeth2|Diskussion]]) 16:31, 8. Jan. 2016 (CET)
 
      
=== Welche Rechte existieren tatsächlich? ===  
 
=== Welche Rechte existieren tatsächlich? ===