Residenz: Unterschied zwischen den Versionen

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== Begriff ==
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Dem Begriff werden zwei mögliche Inhalte zugeordnet:
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* Sitz eines regierenden Fürsten oder Bischofes.
* Sitz eines regierenden Fürsten oder Bischofs.
* Hauptstadt eines Landes
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In der ''Residenzstadt'' der [[Fürsterzbischöfe]] bestehen zwei fürsterzbischöfliche Residenzen:  
In der ''Residenzstadt'' der [[Fürsterzbischöfe]] bestehen zwei fürsterzbischöfliche Residenzen:  
* die [[Alte Residenz]] und  
* die [[Alte Residenz]] und  
* die [[Neue Residenz]] (früher auch Residenz-Neugebäude).  
* die [[Neue Residenz]], früher auch Residenz-Neugebäude.  
Den Höhepunkt der Ausbaues repräsentativer Residenzen erlebt die [[Stadt Salzburg]] unter Fürsterzbischof [[Wolf Dietrich von Raitenau]] um 1600.
Den Höhepunkt der Ausbaues repräsentativer Residenzen erlebt die [[Stadt Salzburg]] unter Fürsterzbischof [[Wolf Dietrich von Raitenau]] um [[1600]].


Daneben sind erwähnenswert:
Daneben sind erwähnenswert:
* Chiemseehof, schon 1216 als Residenz für den Bischof von Chiemsee
* [[Chiemseehof]], schon [[1216]] als Residenz für den [[Bischof von Chiemsee]]
* Berchtesgadenerhof, von 1211 bis nach 1800 eine Residenz des jeweiligen Fürstprobstes von Berchtesgaden
* [[Berchtesgadener Hof]], von [[1211]] bis nach [[1800]] eine Residenz des jeweiligen [[Pröpste, Fürstpröpste und Administratoren der Fürstpropstei Berchtesgaden|Fürstprobstes]] von [[Berchtesgaden]]


== Quelle ==
== Quelle ==

Version vom 7. September 2023, 06:14 Uhr

Eine Residenz ist der Sitz eines Fürsten oder Bischofes.

Wortherkunft

Die ethymologische Ableitung Residenz ist vom mittellateinischen residentia entlehnt von lateinischen resideo, ere, übersetzt 'sitzen, sitzen bleiben, verweilen'; Residenz bezeichnet also einen fürstlichen Wohnsitz ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Fürst seine institutionelle Reiseherrschaft aufgegeben hat;

Begriff

Dem Begriff werden zwei mögliche Inhalte zugeordnet:

  • Sitz eines regierenden Fürsten oder Bischofs.
  • Hauptstadt eines Landes

Salzburg

In der Residenzstadt der Fürsterzbischöfe bestehen zwei fürsterzbischöfliche Residenzen:

Den Höhepunkt der Ausbaues repräsentativer Residenzen erlebt die Stadt Salzburg unter Fürsterzbischof Wolf Dietrich von Raitenau um 1600.

Daneben sind erwähnenswert:

Quelle