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''Gries'' liege etwa je zur Hälfte auf dem Gemeindegebiet von Bruck und von Taxenbach und er sei nicht auf Brucker sondern auf Taxenbacher Ortsgebiet zu schnell gefahren und auch das Verkehrszeichen ''Ortsende Gries im Pinzgau'' stehe nicht in Bruck sondern in Taxenbach. Zweitens sei jener Streckenabschnitt behördlich zum Ortsgebiet von ''Gries im Pinzgau'' erklärt worden. Wie aber auch die Straßenkarten des Vermessungsamtes belegen, existiere ein Ort ''Gries im Pinzgau'' nicht.
 
''Gries'' liege etwa je zur Hälfte auf dem Gemeindegebiet von Bruck und von Taxenbach und er sei nicht auf Brucker sondern auf Taxenbacher Ortsgebiet zu schnell gefahren und auch das Verkehrszeichen ''Ortsende Gries im Pinzgau'' stehe nicht in Bruck sondern in Taxenbach. Zweitens sei jener Streckenabschnitt behördlich zum Ortsgebiet von ''Gries im Pinzgau'' erklärt worden. Wie aber auch die Straßenkarten des Vermessungsamtes belegen, existiere ein Ort ''Gries im Pinzgau'' nicht.
 
   
 
   
Beim Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg fand der Beschwerdeführer kein Gehör. Nun, im Juni 2011, hat der Sprecher des VfGH, Neuwirth, auf die Möglichkeit hingewiesen, dass der Wortlaut auf der Ortstafel rechtlich nicht gedeckt ist, was im Erkenntnisfall dazu führen würde, dass die Ortstafelaufschrift geändert werden müsse.
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Beim Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg fand der Beschwerdeführer kein Gehör. Nun, im Juni 2011, hat der Sprecher des VfGH, Neuwirth, auf die Möglichkeit hingewiesen, dass der Wortlaut auf der Ortstafel rechtlich nicht gedeckt sein könnte, was im Erkenntnisfall dazu führen würde, dass die Ortstafelaufschrift geändert werden müsse.
    
==Quelle==
 
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