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| − | '''Luftsteuer''' ist die Volksbezeichnung der ''Gebrauchsgebühr''; einer Geldleistung, die in der Stadt Salzburg das Grundamt des im [[Magistrat Salzburg|Magistrats]] einfordert, wenn Anrainer Gegenstände über öffentlichem Grund anbringen wollen. | + | '''Luftsteuer''' ist die Volksbezeichnung der ''Gebrauchsgebühr''; einer Geldleistung, die in der Stadt Salzburg das Grundamt des [[Magistrat Salzburg|Magistrats]] einfordert, wenn Anrainer Gegenstände über öffentlichem Grund anbringen wollen. |
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| | == Allgemeines == | | == Allgemeines == |
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| | Entgegen oben zitierte Antwort des Bürgermeisters bestätigte Kurt Wallmann, stellvertretender Leiter des Grundamtes, dass für derartige "klassische Fremdgrund-Inanspruchnahmen" Gebühren eingehoben werden. Und ergänzte, da jetzt das Land die thermische Sanierung fördere, komme diese Besteuerung nun "relativ oft" vor. | | Entgegen oben zitierte Antwort des Bürgermeisters bestätigte Kurt Wallmann, stellvertretender Leiter des Grundamtes, dass für derartige "klassische Fremdgrund-Inanspruchnahmen" Gebühren eingehoben werden. Und ergänzte, da jetzt das Land die thermische Sanierung fördere, komme diese Besteuerung nun "relativ oft" vor. |
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| − | [[Claudia Schmidt]], die Fraktionschefin der ÖVP im [[Salzburger Gemeinderat]] sprach sich nur wenige Tage nach Bekanntwerden dieses Falles für eine Entrümpelung der Luftsteuerbestimmungen in der Landeshauptstadt Salzburg aus. | + | [[Claudia Schmidt]], die Fraktionschefin der ÖVP im [[Salzburger Gemeinderat]], sprach sich nur wenige Tage nach Bekanntwerden dieses Falles für eine Entrümpelung der Luftsteuerbestimmungen in der Landeshauptstadt Salzburg aus. |
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| | 2009 nahm die Stadt Salzburg von der [[Salzburg AG]] rund 10,6 Mill. Euro an Luftsteuer ein, die sie allerdings in Form von Verlustabdeckungen (2003 - 9,01 Mill. Euro, 2008 - 9,94 Mill. Euro) wieder postwendend an den Steuerzahler zurück bezahlte.<ref>{{Quelle SN|16. Februar 2011}}</ref> | | 2009 nahm die Stadt Salzburg von der [[Salzburg AG]] rund 10,6 Mill. Euro an Luftsteuer ein, die sie allerdings in Form von Verlustabdeckungen (2003 - 9,01 Mill. Euro, 2008 - 9,94 Mill. Euro) wieder postwendend an den Steuerzahler zurück bezahlte.<ref>{{Quelle SN|16. Februar 2011}}</ref> |
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| | == Geschichtliches == | | == Geschichtliches == |
| − | Am [[1. August]] [[1950]] trat die vom [[Salzburger Gemeinderat]] beschlossene Gebrauchsgebührenordnung in Kraft: für die Nutzung von Verkehrs- oder Erholungsflächen sowie des darüber befindlichen Luftraumes (z. B. durch Reklameschilder oder Leitungen) ist nun eine Gebühr − eine Luftsteuer − zu entrichten. | + | Am [[1. August]] [[1950]] trat die erste vom [[Salzburger Gemeinderat]] beschlossene Gebrauchsgebührenordnung in Kraft: für die Nutzung von Verkehrs- oder Erholungsflächen sowie des darüber befindlichen Luftraumes (z. B. durch Reklameschilder oder Leitungen) war nun eine Gebühr − eine "Luftsteuer" − zu entrichten. |
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| | == Fußnoten == | | == Fußnoten == |