Mordfall Schnabel: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. Februar 2011, 16:46 Uhr
Der Mordfall Schnabel ereignete sich im Juli 1992 und wurde aufgrund neuer gesetzlicher Möglichkeit im Spätsommer 2010 mit der Verhaftung des damaligen Verdächtigen neu aufgerollt.
Chronologie
- 11. Juli 1992: Silke Schnabel, damals 17 Jahre jung, wurde in den frühen Morgenstunden zum letzten Mal an einer Salzachböschung nördlich der Lehener Brücke gesehen. Zuvor hatte sie gemeinsam mit dem damals 35-Jährigen Verdächtigen, einem Lagerarbeiter, das Lokal Max & Moritz verlassen.
- 21. Juli 1992: die Leiche von Schnabel wird nahe Ranshofen im Innviertel im Inn gefunden. Als Todesursache wurde Erwürgen festgestellt, davor war Schnabel noch vergewaltigt worden.
- 30. Juli 1992: der mutmaßliche Täter, ein bereits elf Mal wegen Sittlichkeitsverbrechen vorbestrafter Arbeiter, der zuvor schon einmal fünf Jahre Haft gebüßt hatte, wurde verhaftet. Er wurde schon am 11. Juli betrunken und halb nackt am Tatort angetroffen. Ein blutbefleckter Gürtel, der Silke Schnabel gehört hatte, wurde bei einer Hausdurchsuchung gefunden, ebenso Schnabels Blouson.
- 25. November 1992: Der Verdächtige wird nach vier Monaten Untersuchungshaft aus Mangel an Beweisen wieder freigelassen, nachdem die Staatsanwaltschaft keinen dringenden Tatverdacht sah.
- 2008/2009 erreichen Schnabels Mutter und ihr Anwalt die Fortführung des Verfahrens. Dies wurde durch eine Gesetzesänderung 2008 möglich, nach der auch Angehörige von verstorbenen Verbrechensopfer Anträge zur Fortsetzung von bereits rechtskräftig eingestellten Verfahren einbringen. Eine wichtige Voraussetzung für die Wiederaufnahme sind allerdings neue Beweise.
- Am 7. Februar 2011 beginnt am Landesgericht Salzburg ein für eine Woche anberaumter Geschworenenprozess gegen den jetzt 52-jährigen Lagerarbeiter.
- Am 11. Februar 2011 wird der Lagerarbeiter mit 7:1 von den Geschworenen schuldig gesprochen und zu 19 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Verteidigung legt Einspruch ein, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ungereimtheiten
- Die beiden Beweismittel, Gürtel und Blouson, verschwanden auf ihrer "Reise" nach München, wo sie kriminaltechnisch untersucht hätten werden sollen
- Ein von Schnabel genommener Analabstrich verschwand ebenso
Neue Beweismittel
- drei noch vorhandene Beweisstücke - zwei Damenslips und eine Strumpfhose
- eine Zeugensage, die laut Staatsanwältin Barbara Feichtinger, vom Verdächtigen mit Worten bedroht wurde, nachdem sie ihn einen Mörder nannte (Halt die Pappn, sonst geht's dir wie der Silke)
Quelle
- Salzburger Nachrichten, 13. September 2010