Naturpark: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. Juni 2019, 11:15 Uhr
Ein Naturpark ist ein allgemein zugängliches Gebiet, das bereits innerhalb eines Schutzgebietes liegt und überdies für die Erholung der Bevölkerung oder für die Vermittlung von Wissen über die Natur besonders geeignet ist[1].
Besondere Benützungsanordnungen können durch eigene Verordnung getroffen werden.
Im Bundesland Salzburg gibt es vier Naturparke:
- Naturpark Untersberg in der Gemeinde Großgmain
- Naturpark Riedingtal
- Naturpark Weißbach in den Gemeinden Weißbach bei Lofer und St. Martin bei Lofer
- Naturpark Buchberg
Einzelnachweise
- ↑ Definition laut www.salzburg.gv.at Naturparke