Lehen: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 29. November 2024, 17:53 Uhr

Begriffsklärung
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Lehen steht im SALZBURGWIKI für folgende Begriffe:

Orte

Weitere Bedeutungen

  • Unter Lehen verstand man im Mittelalter ein weltliches Gut, ein Stück Land (mit Gebäuden), ein politisches Amt, ein Recht (zu fischen, jagen, Steuern einzutreiben) oder andere Werte von erheblicher Dauer. Der Eigentümer (Lehnsherr) gab dieses Lehen unter einer Bedingung, z. B. (gegenseitiger) Treue, in den zumeist erblichen Besitz des Berechtigten, der dadurch zum Lehnsmann wurde, unter dem Vorbehalt des Anheimfalls.[1]
  • ein bäuerliches Gut einer bestimmten Größenordnung (Viertelhof);
  • ein Flächenmaß im mittelalterlichen Bergbau;

Einzelnachweis

  1. Quelle Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum Thema "Lehnswesen"