Residenz: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Residenz''' ist der Sitz eines Landesfürsten.
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Eine '''Residenz''' ist der Sitz eines Fürsten oder Bischofes.
  
 
== Wortherkunft ==
 
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Die ethymologische Ableitung ''Residenz'' ist vom mittellateinischen ''residentia'' entlehnt von ''residere'', übersetzt 'sitzen, sitzen bleiben, verweilen'; Residenz bezeichnet also einen fürstlichen Wohnsitz ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Fürst seine institutionelle Reiseherrschaft aufgegeben hat;  
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Die ethymologische Ableitung ''Residenz'' ist vom mittellateinischen ''residentia'' entlehnt von lateinischen ''resideo, ere'', übersetzt 'sitzen, sitzen bleiben, verweilen'; Residenz bezeichnet also einen fürstlichen Wohnsitz ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Fürst seine institutionelle Reiseherrschaft aufgegeben hat;  
  
 
== Begriff ==
 
== Begriff ==
 
Dem Begriff werden zwei mögliche Inhalte zugeordnet:
 
Dem Begriff werden zwei mögliche Inhalte zugeordnet:
* Sitz eines regierenden Fürsten
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* Sitz eines regierenden Fürsten oder Bischofes.
 
* Hauptstadt eines Landes
 
* Hauptstadt eines Landes
  

Version vom 12. März 2018, 12:33 Uhr

Eine Residenz ist der Sitz eines Fürsten oder Bischofes.

Wortherkunft

Die ethymologische Ableitung Residenz ist vom mittellateinischen residentia entlehnt von lateinischen resideo, ere, übersetzt 'sitzen, sitzen bleiben, verweilen'; Residenz bezeichnet also einen fürstlichen Wohnsitz ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Fürst seine institutionelle Reiseherrschaft aufgegeben hat;

Begriff

Dem Begriff werden zwei mögliche Inhalte zugeordnet:

  • Sitz eines regierenden Fürsten oder Bischofes.
  • Hauptstadt eines Landes

Salzburg

In der Residenzstadt der Fürsterzbischöfe bestehen zwei Residenzen: die Alte und die Neue Residenz. Den Höhepunkt der Residenzentwicklung erleben die Stadt Salzburg und Fürsterzbischof Wolf Dietrich von Raitenau um 1600.

Quelle