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Ab einer bestimmten Ortsgröße mussten die Gemeinden von ihnen bezahlte, in einem Dienstverhältnis zur Gemeinde stehende Feuerwehren einrichten. Das waren die ersten Berufsfeuerwehren. Die Betriebsfeuerwehren galten als private Feuerwehren, für die nur die Bestimmungen über die Befehlsgewalt am Brandplatz und über die Kosten anwendbar waren.  
 
Ab einer bestimmten Ortsgröße mussten die Gemeinden von ihnen bezahlte, in einem Dienstverhältnis zur Gemeinde stehende Feuerwehren einrichten. Das waren die ersten Berufsfeuerwehren. Die Betriebsfeuerwehren galten als private Feuerwehren, für die nur die Bestimmungen über die Befehlsgewalt am Brandplatz und über die Kosten anwendbar waren.  
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== Folgende Gesetze ==
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* [[Feuerwehrgesetz]] 1935, LGBl 84 (Körperschaft öffentlichen Rechts)
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* [[Landesfeuerwehrgesetz]] 1948, LGBl 53 (Unselbständige Einrichtung der Gemeinde), in der Fassung der Novellen LGBl 1950/2 und 1954/32 wiederverlautbart als Landesfeuerwehrgesetz 1954, LGBl 51
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*Feuerwehrgesetz 24. Mai 1978, LGBl 1978/59 idF 46/2001
    
== Quelle ==
 
== Quelle ==
 
* [http://www.bundesfeuerwehrverband.at/service/handbuch-zur-feuerwehrgeschichte/rechtsformen-der-feuerwehren/ www.bundesfeuerwehrverband.at]
 
* [http://www.bundesfeuerwehrverband.at/service/handbuch-zur-feuerwehrgeschichte/rechtsformen-der-feuerwehren/ www.bundesfeuerwehrverband.at]
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[[Kategorie:Organisation]]
 
[[Kategorie:Rettungsorganisation]]
 
[[Kategorie:Rettungsorganisation]]
[[Kategorie:Staatliche Organisation]]
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[[Kategorie:Feuerwehr]]
[[Kategorie:Körperschaft des öffentlichen Rechts]]
   
[[Kategorie:Recht]]
 
[[Kategorie:Recht]]
 
[[Kategorie:Gesetz]]
 
[[Kategorie:Gesetz]]
[[Kategorie:Feuerwehr]]