Vespa crabro: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | Hornissen sind streng geschützt, da sie durch den übermäßigen Einsatz von | + | Hornissen sind streng geschützt, da sie durch den übermäßigen Einsatz von Insektenvertilgungsmitteln in der [[Landwirtschaft]] vom Aussterben bedroht sind. Die Vernichtung eines Hornissennests ist daher nur unter gewissen Umständen (etwa Kindergartennähe) gestattet. |
| − | == | + | Mit der Pflanzen- und Tierarten-Schutzverordnung 2017 wurde die Art in Salzburg unter [[Tierartenschutz|Naturschutz]] gestellt, da natürliche Nistplätze wie Baumhöhlen zunehmend rar sind;<ref name="Erläuterungen">[http://service.salzburg.gv.at/publix/Index?cmd=dokumentansehen&prodextern=true&veroeffentlichungid=13570&gruppeldap=verord_entw Erläuterungen zum Entwurf einer (Salzburger) Pflanzen- und Tierarten-Schutzverordnung 2017]</ref> kein solcher Schutz besteht in Hausgärten, Gebäuden, [[Jagd]]<nowiki>anlagen</nowiki> wie [[Wild]]<nowiki>fütterungen</nowiki> und Hochständen und der Ausübung der [[Fischerei]] dienenden baulichen Anlagen.<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/SA/2017/93/20171025/ Pflanzen- und Tierarten-Schutzverordnung 2017]</ref> |
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*[[Salzburger Nachrichten]] vom 26. Mai 2009 | *[[Salzburger Nachrichten]] vom 26. Mai 2009 | ||
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Version vom 30. Oktober 2017, 08:02 Uhr
Die Hornisse (Vespa crabro) ist die größte heimische Wespenart.
Allgemeines
Die Hornisse lebt in Staaten mit bis zu 5000 Tieren.
Diese wuchtigen, bedrohlich wirkenden Tiere sind aber nicht gefährlicher als ihre nächsten Verwandten, die Wespen. Ihr Stich kann bei Allergikern jedoch zu Beschwerden führen, die sofort behandelt gehören. Normalerweise sind Hornissen aber überhaupt nicht angriffslustig, außer man reizt sie.
Hornissen ernähren sich fast ausschließlich von Mücken, Fliegen und Spinnen. Sie sind Schädlingsvertilger im Garten.
Gefährdung und Schutz
Hornissen sind streng geschützt, da sie durch den übermäßigen Einsatz von Insektenvertilgungsmitteln in der Landwirtschaft vom Aussterben bedroht sind. Die Vernichtung eines Hornissennests ist daher nur unter gewissen Umständen (etwa Kindergartennähe) gestattet.
Mit der Pflanzen- und Tierarten-Schutzverordnung 2017 wurde die Art in Salzburg unter Naturschutz gestellt, da natürliche Nistplätze wie Baumhöhlen zunehmend rar sind;[1] kein solcher Schutz besteht in Hausgärten, Gebäuden, Jagdanlagen wie Wildfütterungen und Hochständen und der Ausübung der Fischerei dienenden baulichen Anlagen.[2]
Weiterführend
Für Informationen zum Thema Vespa crabro, die über den Bezug zu Salzburg hinausgehen, siehe zum Beispiel den Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum selben Thema.
Quellen
- Salzburger Nachrichten vom 26. Mai 2009