1000-Mark-Sperre: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | Da der Anteil deutscher Touristen am österreichischen Fremdenverkehr beträchtlich war ([[1932]] zirka 40 %) kam es zu spürbaren Auswirkungen auf die österreichische Wirtschaft. Natürlich spürte auch Salzburg diese Maßnahme. So blieben zum Beispiel zahlreiche Besucher der [[Salzburger Festspiele]] aus, Ausflugsstraßen wie die [[Gaisbergstraße]] oder die [[Großglockner Hochalpenstraße]] musste Besucherrückgänge hinnehmen und der kleine Grenzhandel zwischen Salzburg und dem [[Rupertiwinkel]] kam zum Erliegen. | + | Da der Anteil deutscher Touristen am österreichischen Fremdenverkehr beträchtlich war ([[1932]] zirka 40 %), kam es zu spürbaren Auswirkungen auf die österreichische Wirtschaft. Natürlich spürte auch Salzburg diese Maßnahme. So blieben zum Beispiel zahlreiche Besucher der [[Salzburger Festspiele]] aus, Ausflugsstraßen wie die [[Gaisbergstraße]] oder die [[Großglockner Hochalpenstraße]] musste Besucherrückgänge hinnehmen und der kleine Grenzhandel zwischen Salzburg und dem [[Rupertiwinkel]] kam zum Erliegen. |
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Version vom 20. Dezember 2007, 12:02 Uhr
Die 1000-Mark-Sperre war eine wirtschaftliche Blockademaßnahme des Deutschen Reichs.
Nach der Ausweisung des bayerischen Justizministers H. Frank aus Österreich am 15. Mai 1933 erließ die deutsche Reichsregierung ein Gesetz (Reichsgesetz vom 1. Juni 1933), um wirtschaftlichen Druck auf Österreich auszuüben. Jeder deutsche Staatsbürger musste vor einer Reise nach Österreich 1000 Reichsmark bezahlen.
Da der Anteil deutscher Touristen am österreichischen Fremdenverkehr beträchtlich war (1932 zirka 40 %), kam es zu spürbaren Auswirkungen auf die österreichische Wirtschaft. Natürlich spürte auch Salzburg diese Maßnahme. So blieben zum Beispiel zahlreiche Besucher der Salzburger Festspiele aus, Ausflugsstraßen wie die Gaisbergstraße oder die Großglockner Hochalpenstraße musste Besucherrückgänge hinnehmen und der kleine Grenzhandel zwischen Salzburg und dem Rupertiwinkel kam zum Erliegen.
Die 1000-Mark-Sperre wurde erst 1936 wieder aufgehoben.