Denkmalschutz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SALZBURGWIKI
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(ergänzt)
Zeile 7: Zeile 7:
 
* Nr. 28 [[Anif]], Schlosspark vom [[Wasserschloss Anif]]
 
* Nr. 28 [[Anif]], Schlosspark vom [[Wasserschloss Anif]]
 
* Nr. 29 [[Stadt Salzburg]], [[Schlosspark Hellbrunn]]   
 
* Nr. 29 [[Stadt Salzburg]], [[Schlosspark Hellbrunn]]   
* Nr. 30 [[Wals-Siezenheim], Park von [[Schloss Hellbrunn]]
+
* Nr. 30 [[Wals-Siezenheim]], Park von [[Schloss Hellbrunn]]
 
* Nr. 31 Stadt Salzburg, [[Riedenburg]], Park von [[Schloss Leopoldskron]]
 
* Nr. 31 Stadt Salzburg, [[Riedenburg]], Park von [[Schloss Leopoldskron]]
 
* Nr. 32 Stadt Salzburg, [[Mirabellgarten]], Kernzone  
 
* Nr. 32 Stadt Salzburg, [[Mirabellgarten]], Kernzone  

Version vom 25. Januar 2016, 13:04 Uhr

In Stadt und Land Salzburg stehen zahlreiche Gebäude unter Denkmalschutz.

Allgemeines

Der Denkmalschutz bewahrt historisch wertvolle Gebäude vor dem Abriss oder unfachmännischem Umbau. Doch er sorgt zuweilen auch für heiße Diskussionen, ob ein Objekt schützenswert ist oder nicht. In jüngerer Geschichte wollte der Denkmalschutz kurzfristig das Paracelsusbad als schützenswert deklarieren, als die Debatte 2009/2010 um dessen Umbau oder Abriss entbrannt war. Es kam zu keiner Unterschutzstellung.

2014 wurden auch Parkanlagen unter Denkmalschutz gestellt. Davon sind im Land Salzburg fünf betroffen[1]:

Im Juli 2015 gab die Großglockner Hochalpenstraßen AG bekannt, dass die Großglockner Hochalpenstraße als nationales Monument unter Denkmalschutz gestellt wurde[2].

Übersichten

Siehe auch

Weblinks

Quelle

Fußnoten