Salzburger Landeswappen: Unterschied zwischen den Versionen

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Es besteht aus einem gekrönten gespaltenen Schild: rechts in Gold ein aufrechter nach rechts gewendeter schwarzer Löwe, links in Rot ein silberner Balken. [[Kurfürstentum Salzburg]] (1803 bis 1805), das Kurfürst [[Ferdinand III. von Toskana]] regierte, beziehungsweise zum Herzogtum Salzburg (1806 bis 1808, 1850 bis 1918) hergestellt. Das Wappen ist mit einem Fürstenhut gekrönt. Der Fürstenhut besteht aus fünflappigem Hermelinstulp samt purpurner Haube, darauf drei perlenbesetzte Spangen, inmitten der goldene Reichsapfel.  
 
Es besteht aus einem gekrönten gespaltenen Schild: rechts in Gold ein aufrechter nach rechts gewendeter schwarzer Löwe, links in Rot ein silberner Balken. [[Kurfürstentum Salzburg]] (1803 bis 1805), das Kurfürst [[Ferdinand III. von Toskana]] regierte, beziehungsweise zum Herzogtum Salzburg (1806 bis 1808, 1850 bis 1918) hergestellt. Das Wappen ist mit einem Fürstenhut gekrönt. Der Fürstenhut besteht aus fünflappigem Hermelinstulp samt purpurner Haube, darauf drei perlenbesetzte Spangen, inmitten der goldene Reichsapfel.  
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Als Salzburg von 1806 bis 1918 Teil der österreichischen Monarchie war, war das Wappen mit dem Herzogshut gekrönt. Der silberne Balken in Rot ist wohl nicht der Bindenschild der [[Babenberger]] und [[Habsburger]]. Die Herkunft ist ungeklärt.
 
Als Salzburg von 1806 bis 1918 Teil der österreichischen Monarchie war, war das Wappen mit dem Herzogshut gekrönt. Der silberne Balken in Rot ist wohl nicht der Bindenschild der [[Babenberger]] und [[Habsburger]]. Die Herkunft ist ungeklärt.
  
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Die Herkunft des Wappen wird entweder auf den Erzbischof [[Philipp von Spanheim]] oder auf das Geschlecht der Staufer, zurückgeführt.<ref>Landespressebüro: Wappen des Landes Salzburg</ref>  
 
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Möglicherweise hatte Philipp von Spanheim, der selbst noch den Pantherschild weiterführte, den einfachen Babenberger Löwen in die vordere Schildhälfte des Salzburger Wappens gesetzt, um eine Unterscheidung vom Wappen seines Bruders Ulrich zu gewährleisten.
 
Möglicherweise hatte Philipp von Spanheim, der selbst noch den Pantherschild weiterführte, den einfachen Babenberger Löwen in die vordere Schildhälfte des Salzburger Wappens gesetzt, um eine Unterscheidung vom Wappen seines Bruders Ulrich zu gewährleisten.
  
== Das Verwenden des Landeswappens ==
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== Salzburger Landeswappengesetz ==
Mit einer Verleihung des Landeswappens wird gemäß [[Salzburger Landeswappengesetz]] die Bewilligung zur Führung des Landeswappens im Geschäftsbereich (auf Brief- und Geschäftspapier für die Korrespondenz sowie auf der Homepage) erteilt. Das Landesgesetz besagt zur Landeswappenverleihung, dass diese Auszeichnung nur jenen physischen oder juristischen Personen verliehen werden darf, die "hervorragende und im besonderen Interesse des Landes gelegene Leistungen vollbracht haben oder mit solchen Leistungen künftig zu rechnen ist". Aufgrund der positiv vorliegenden Voraussetzungen hat die Landesregierung die Verleihung einstimmig beschlossen.<ref>Presseaussendung der [[Salzburger Landeskorrespondenz]] am 17. Oktober 2014, im Zusammenhang mit der Verleihung des Landeswappens an das Salzburger Unternehmen [[G. Hinteregger & Söhne Baugesellschaft m.b.H.]]</ref>  
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Das Salzburger Wappen ist durch das [[Salzburger Landeswappengesetz|Salzburger Landeswappengesetz 1989, StF: LGBl. Nr. 89/1989 idgF]] <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000590 www.ris.bka.gv.at/ Salzburger Landeswappengesetz (geltendeFassung<nowiki>]</nowiki>]</ref>geschützt und seine Verwendung gesetzlich geregelt.
  
==Fußnoten==
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== Recht zur Führung des Landeswappens ==
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Das Recht zur Führung des Landeswappens steht dem Präsidenten des Salzburger Landtages, den Präsidenten-Stellvertretern und den Landtagsklubs, den Mitgliedern der Landesregierung, dem Amt der Landesregierung, den Bezirkshauptmannschaften und den sonstigen Ämtern und Einrichtungen des Landes zu.
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Darüber hinaus darf das Landeswappen nur führen, wer hierzu auf Grund einer anderen landesgesetzlichen Vorschrift berechtigt oder wem das Recht hierzu von der Landesregierung verliehen worden ist.
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Unter "Führung" des Landeswappens ist die Verwendung desselben in einer Form zu verstehen, dass dadurch der Eindruck einer öffentlichen Berechtigung, Stellung, Auszeichnung u.dgl. entsteht. Dies ist insbesondere bei der Verwendung des Landeswappens als Kopfaufdruck auf Brief- und Geschäftspapier, Verlautbarungen und Druckschriften, in äußeren Geschäftsbezeichnungen, auf Schildern, Tafeln und sonstigen Ankündigungen, auf Abzeichen, die nicht nur das Landeswappen enthalten, sowie in Siegeln und Stempeln der Fall.
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== Verleihung des Rechtes zur Führung des Landeswappens ==
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Das Recht zur Führung des Landeswappens kann einer physischen oder juristischen Person als Auszeichnung verliehen werden, wenn diese hervorragende im besonderen Interesse des Landes gelegene Leistungen vollbracht hat oder mit solchen Leistungen zukünftig zu rechnen ist. <ref>Presseaussendung der [[Salzburger Landeskorrespondenz]] am 17. Oktober 2014, im Zusammenhang mit der Verleihung des Landeswappens an das Salzburger Unternehmen [[G. Hinteregger & Söhne Baugesellschaft m.b.H.]]</ref>
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Mit einer Verleihung des Landeswappens wird die Bewilligung zur Führung des Landeswappens im Geschäftsbereich (auf Brief- und Geschäftspapier für die Korrespondenz sowie auf der Homepage) erteilt.
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== Verwendung des Landeswappens ==
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Die Verwendung des Landeswappens, die nicht als Führung anzusehen ist, ist unter der Voraussetzung allgemein gestattet, dass dadurch das Ansehen des Landeswappens in der Öffentlichkeit nicht herabgesetzt wird. Dies gilt insbesondere für:
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a) das Tragen von Abzeichen, die nur das Landeswappen enthalten;
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b) die Verwendung von Fahnen in den Farben des Landes (Art. 10 Abs. 2 des Landes-Verfassungsgesetzes 1945) mit dem Landeswappen;
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c) die Verwendung auf den amtlichen Kennzeichentafeln von Kraftfahrzeugen, die von einer Behörde im Land Salzburg ausgegeben worden sind.
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== Fußnoten ==
 
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==Quellen==
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== Quellen ==
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* Salzburger Landeswappengesetz 1989, StF: LGBl. Nr. 89/1989 idgF
 
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Salzburger_Wappen Wikipedia Salzburger Wappen]
 
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Salzburger_Wappen Wikipedia Salzburger Wappen]
 
* [http://www.salzburg.gv.at/themen/se/salzburg/wahlen_sicherheit/salzburgimages_landessymbole_landeswappen-2.htm www.salzburg.gv.at]
 
* [http://www.salzburg.gv.at/themen/se/salzburg/wahlen_sicherheit/salzburgimages_landessymbole_landeswappen-2.htm www.salzburg.gv.at]

Version vom 9. November 2015, 14:14 Uhr

Salzburger Wappen

Das Salzburger Wappen des Landes Salzburg ist laut dem Landes-Verfassungsgesetz 1999 (LGBl. Nr. 25/1999) Artikel 8 (1) „das historische Wappen. Es besteht aus einem gekrönten gespaltenen Schild: rechts in Gold ein aufrechter nach rechts gewendeter schwarzer Löwe, links in Rot ein silberner Balken“.

Das Wappen

Es besteht aus einem gekrönten gespaltenen Schild: rechts in Gold ein aufrechter nach rechts gewendeter schwarzer Löwe, links in Rot ein silberner Balken. Kurfürstentum Salzburg (1803 bis 1805), das Kurfürst Ferdinand III. von Toskana regierte, beziehungsweise zum Herzogtum Salzburg (1806 bis 1808, 1850 bis 1918) hergestellt. Das Wappen ist mit einem Fürstenhut gekrönt. Der Fürstenhut besteht aus fünflappigem Hermelinstulp samt purpurner Haube, darauf drei perlenbesetzte Spangen, inmitten der goldene Reichsapfel.

Mit dem Fürstenhut wird der Bezug zum Kurfürstentum Salzburg, bzw. zum Herzogtum Salzburg (1806 bis 1808, 1850 bis 1918) hergestellt.

Als Salzburg von 1806 bis 1918 Teil der österreichischen Monarchie war, war das Wappen mit dem Herzogshut gekrönt. Der silberne Balken in Rot ist wohl nicht der Bindenschild der Babenberger und Habsburger. Die Herkunft ist ungeklärt.

Herkunft

Die Herkunft des Wappen wird entweder auf den Erzbischof Philipp von Spanheim oder auf das Geschlecht der Staufer, zurückgeführt.[1]

Wenn es auf Philipp von Spanheim zurückgehen würde, dann würde er ursprünglich doch auf den (babenbergischen) Bindenschild zurückgehen der in seinen Ursprüngen auf die Eppensteiner zurückgeht, ebenso wie der Löwe auf das ursprüngliche Löwenwappen der Babenberger, der möglicherweise mit dem Löwenwappen der Staufer in Zusammenhang steht. Philipp von Spanheims Bruder, Herzog Ulrich III. von Kärnten, ebenfalls aus dem Geschlecht der Spanheimer, legte nämlich 1246, als das babenbergische Erbe (Österreich) infolge des Aussterbens der Babenberger freigeworden war, sein ursprüngliches Wappen, einen schwarzen Panther auf silbernem Grund, ab, um seinen Anspruch auf das babenbergische Erbe in einem dazu geeigneten neuen Wappen zum Ausdruck zu bringen. Sein Vater, der Spanheimer Herzog Bernhard von Kärnten, war nämlich der Sohn der Babenbergerin Agnes von Österreich. Das neue Wappen war gespalten und zeigte vorne drei mal den Babenberger Löwen, hinten den österreichischen Bindenschild, wie ihn die Babenberger übernommen hatten. Später hatten die Meinhardiner als neue Herzöge von Kärnten dieses Wappen als ihr Familienwappen übernommen.

Möglicherweise hatte Philipp von Spanheim, der selbst noch den Pantherschild weiterführte, den einfachen Babenberger Löwen in die vordere Schildhälfte des Salzburger Wappens gesetzt, um eine Unterscheidung vom Wappen seines Bruders Ulrich zu gewährleisten.

Salzburger Landeswappengesetz

Das Salzburger Wappen ist durch das Salzburger Landeswappengesetz 1989, StF: LGBl. Nr. 89/1989 idgF [2]geschützt und seine Verwendung gesetzlich geregelt.

Recht zur Führung des Landeswappens

Das Recht zur Führung des Landeswappens steht dem Präsidenten des Salzburger Landtages, den Präsidenten-Stellvertretern und den Landtagsklubs, den Mitgliedern der Landesregierung, dem Amt der Landesregierung, den Bezirkshauptmannschaften und den sonstigen Ämtern und Einrichtungen des Landes zu.

Darüber hinaus darf das Landeswappen nur führen, wer hierzu auf Grund einer anderen landesgesetzlichen Vorschrift berechtigt oder wem das Recht hierzu von der Landesregierung verliehen worden ist.

Unter "Führung" des Landeswappens ist die Verwendung desselben in einer Form zu verstehen, dass dadurch der Eindruck einer öffentlichen Berechtigung, Stellung, Auszeichnung u.dgl. entsteht. Dies ist insbesondere bei der Verwendung des Landeswappens als Kopfaufdruck auf Brief- und Geschäftspapier, Verlautbarungen und Druckschriften, in äußeren Geschäftsbezeichnungen, auf Schildern, Tafeln und sonstigen Ankündigungen, auf Abzeichen, die nicht nur das Landeswappen enthalten, sowie in Siegeln und Stempeln der Fall.

Verleihung des Rechtes zur Führung des Landeswappens

Das Recht zur Führung des Landeswappens kann einer physischen oder juristischen Person als Auszeichnung verliehen werden, wenn diese hervorragende im besonderen Interesse des Landes gelegene Leistungen vollbracht hat oder mit solchen Leistungen zukünftig zu rechnen ist. [3]

Mit einer Verleihung des Landeswappens wird die Bewilligung zur Führung des Landeswappens im Geschäftsbereich (auf Brief- und Geschäftspapier für die Korrespondenz sowie auf der Homepage) erteilt.

Verwendung des Landeswappens

Die Verwendung des Landeswappens, die nicht als Führung anzusehen ist, ist unter der Voraussetzung allgemein gestattet, dass dadurch das Ansehen des Landeswappens in der Öffentlichkeit nicht herabgesetzt wird. Dies gilt insbesondere für: a) das Tragen von Abzeichen, die nur das Landeswappen enthalten; b) die Verwendung von Fahnen in den Farben des Landes (Art. 10 Abs. 2 des Landes-Verfassungsgesetzes 1945) mit dem Landeswappen; c) die Verwendung auf den amtlichen Kennzeichentafeln von Kraftfahrzeugen, die von einer Behörde im Land Salzburg ausgegeben worden sind.

Fußnoten

  1. Landespressebüro: Wappen des Landes Salzburg
  2. www.ris.bka.gv.at/ Salzburger Landeswappengesetz (geltendeFassung]
  3. Presseaussendung der Salzburger Landeskorrespondenz am 17. Oktober 2014, im Zusammenhang mit der Verleihung des Landeswappens an das Salzburger Unternehmen G. Hinteregger & Söhne Baugesellschaft m.b.H.

Quellen