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Textersetzung - „Rathaus (Stadt Salzburg)“ durch „Rathaus der Stadt Salzburg“
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==Geschichte==
 
==Geschichte==
Seit etwa [[1120]] werden Stadtrichter ''(iudex civitatis)'' für die Stadt Salzburg genannt. Das Amt war zunächst ein untergeordnetes Amt, aber seit dem [[13. Jahrhundert]] fast durchwegs in der Hand von angesehen Familien. Vor dem Stadtgericht hatten alle [[Bürger der Stadt Salzburg|Bürger]] und ''Inwohner'' der Stadt ihren Gerichtsstand. Der Stadtrichter wurde vom [[Erzbischof]] eingesetzt und führte als Zeichen seiner Würde den Richterstab. Der Amtsinhaber musste in der Stadt wohnen und das [[Bürgerrecht]] besitzen. Beisitzer des Stadtgerichts, dessen Vorsitzender der Stadtrichter war, waren die Genannten, ein Gremium aus zwölf Personen, das sich später zum [[Stadtrat]] weiterentwickelte. Die Genannten wurden ebenso wie der Stadtrichter nicht gewählt, sondern vom Bischof ernannt.
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Seit etwa [[1120]] werden Stadtrichter ''(iudex civitatis)'' für die Stadt Salzburg genannt. Das Amt war zunächst ein untergeordnetes Amt, aber seit dem [[13. Jahrhundert]] fast durchwegs in der Hand von angesehen Familien. Vor dem Stadtgericht hatten alle [[Bürger der Stadt Salzburg|Bürger]] und ''Inwohner'' der Stadt ihren Gerichtsstand. Der Stadtrichter wurde vom [[Erzbischof]] eingesetzt und führte als Zeichen seiner Würde den Richterstab. Der Amtsinhaber musste in der Stadt wohnen und das [[Bürger der Stadt Salzburg|Bürgerrecht]] besitzen. Beisitzer des Stadtgerichts, dessen Vorsitzender der Stadtrichter war, waren die Genannten, ein Gremium aus zwölf Personen, das sich später zum [[Stadtrat]] weiterentwickelte. Die Genannten wurden ebenso wie der Stadtrichter nicht gewählt, sondern vom Bischof ernannt.
    
==Aufgaben==
 
==Aufgaben==
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==Gerichtsort==
 
==Gerichtsort==
Die frühesten Verhandlungen wurden in Lauben abgehalten, die sich nördlich der [[Michaelskirche]] befanden. Als Erzbischof  [[Friedrich III. von Leibnitz|Friedrich III.]] in der [[Salzburger Landesordnung]] von [[1328]] die Abhaltung von Gerichten bei Kirchen verbot, errichtete die Salzburger Bürgerschaft ein eigenes Gerichtsgebäude (heute [[Waagplatz]] 1). Vor dem Gerichtshaus befand sich der [[Märkte in der Stadt Salzburg|Marktplatz]], wo das Stadtgericht unter Vorsitz des Stadtrichters zusammentrat. Durch die Erweiterung der Stadt wurde es nötig, das Gericht an den heutigen [[Kranzlmarkt]] ins neu errichtete Gerichts- und [[Rathaus (Stadt Salzburg)|Rathaus]] zu verlegen.
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Die frühesten Verhandlungen wurden in Lauben abgehalten, die sich nördlich der [[Michaelskirche]] befanden. Als Erzbischof  [[Friedrich III. von Leibnitz|Friedrich III.]] in der [[Salzburger Landesordnung]] von [[1328]] die Abhaltung von Gerichten bei Kirchen verbot, errichtete die Salzburger Bürgerschaft ein eigenes Gerichtsgebäude (heute [[Waagplatz]] 1). Vor dem Gerichtshaus befand sich der [[Märkte in der Stadt Salzburg|Marktplatz]], wo das Stadtgericht unter Vorsitz des Stadtrichters zusammentrat. Durch die Erweiterung der Stadt wurde es nötig, das Gericht an den heutigen [[Kranzlmarkt]] ins neu errichtete Gerichts- und [[Rathaus der Stadt Salzburg|Rathaus]] zu verlegen.
    
== Stadtrichter ==
 
== Stadtrichter ==