Landesarbeitsamt Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen

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Dem Landesarbeitsamt Salzburg waren Arbeitsämter unterstellt, von denen für jeden Bezirk eines bestand; nur das Arbeitsamt Salzburg war auch für den [[Flachgau]] zuständig. Sie hatten ihren Sitz in der [[Stadt Salzburg]], in [[Hallein]], in [[Bischofshofen]], in [[Tamsweg]] und in [[Zell am See]].<ref  name="LAA">Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 27. August 1976 über die Errichtung von Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern und die Festsetzung ihrer Sprengel, [http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblPdf&Dokumentnummer=1976_508_0 BGBl. Nr.&nbsp;508/1976;] [http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1994_313_0/1994_313_0.pdf Arbeitsmarktservicegesetz, BGBl. Nr.&nbsp;313/1994;] [http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR11009081 Arbeitsmarktsprengelverordnung, BGBl. Nr.&nbsp;928/1994.]</ref>
 
Dem Landesarbeitsamt Salzburg waren Arbeitsämter unterstellt, von denen für jeden Bezirk eines bestand; nur das Arbeitsamt Salzburg war auch für den [[Flachgau]] zuständig. Sie hatten ihren Sitz in der [[Stadt Salzburg]], in [[Hallein]], in [[Bischofshofen]], in [[Tamsweg]] und in [[Zell am See]].<ref  name="LAA">Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 27. August 1976 über die Errichtung von Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern und die Festsetzung ihrer Sprengel, [http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblPdf&Dokumentnummer=1976_508_0 BGBl. Nr.&nbsp;508/1976;] [http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1994_313_0/1994_313_0.pdf Arbeitsmarktservicegesetz, BGBl. Nr.&nbsp;313/1994;] [http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR11009081 Arbeitsmarktsprengelverordnung, BGBl. Nr.&nbsp;928/1994.]</ref>
 
   
 
   
Mit [[1. Jänner]] [[1995]] wurden die Landesarbeitsämter und Arbeitsämter aufgelöst, an ihre Stelle traten für jedes Bundesland die „Landesorganisation“ (mit einer Landesgeschäftsstelle) und „regionale Organisationen“ (mit regionalen Geschäftsstellen) des [[AMS|Arbeitsmarktservice (AMS)]].<ref  name="LAA"/>
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Das Landesarbeitsamt hatte seinen Standort (der vom AMS vorerst beibehalten wurde) in der [[Schießstattstraße]] 4.
 
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==Geschichte und Vorgeschichte==
 
==Geschichte und Vorgeschichte==
In Österreich wurden die zum Zweck der Arbeitsvermittlung errichteten öffentlichen Stellen um 1889 großteils als „Arbeitsnachweise“ bezeichnet. Einzelne öffentliche Vermittlungsstellen trugen bereits damals den Namen „Arbeitsamt“. In der Ersten Republik wurde die Mehrzahl der öffentlichen Ämter schließlich als „Arbeitslosenämter“ bezeichnet.<ref>Vana, aaO S. 2 FN 7.</ref>
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In Österreich wurden die zum Zweck der Arbeitsvermittlung errichteten öffentlichen Stellen um 1889 großteils als "Arbeitsnachweise" bezeichnet. Einzelne öffentliche Vermittlungsstellen trugen bereits damals den Namen "Arbeitsamt". In der Ersten Republik wurde die Mehrzahl der öffentlichen Ämter schließlich als "Arbeitslosenämter" bezeichnet.<ref>Vana, aaO S. 2 FN 7.</ref>
 
   
 
   
Nach dem [[Ersten Weltkrieg]] wurden − „zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit während der Übergangswirtschaft“ „Industrielle Bezirkskommissionen” errichtet.
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Nach dem [[Ersten Weltkrieg]] wurden − "zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit während der Übergangswirtschaft" "Industrielle Bezirkskommissionen" errichtet.
 
Eine solche wurde in [[Linz]] vorerst für [[Oberösterreich]] und [[Salzburg (Bundesland)|Salzburg]], wenig später jedoch eine eigene für Salzburg geschaffen.<ref>Vollzugsanweisung des Deutschösterreichischen Staatsrates, betreffend die Arbeitsvermittlung für die Zeit der Abrüstung, [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=sgb&datum=19180004&seite=00000019 StGBl. Nr.&nbsp;18/1918;] Vollzugsanweisung des Deutschösterreichischen Staatsrates, betreffend die Standorte und Sprengel der Industriellen Bezirkskommissionen, [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=sgb&datum=19180004&seite=00000021 StGBl. Nr.&nbsp;19/1918;] Vollzugsanweisung des Deutschösterreichischen Staatsamtes für soziale Fürsorge, betreffend die Standorte und Sprengel der Industriellen Bezirkskommissionen in Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg, [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=sgb&datum=19180004&seite=00000146 StGBl. Nr.&nbsp;99/1918.]</ref>
 
Eine solche wurde in [[Linz]] vorerst für [[Oberösterreich]] und [[Salzburg (Bundesland)|Salzburg]], wenig später jedoch eine eigene für Salzburg geschaffen.<ref>Vollzugsanweisung des Deutschösterreichischen Staatsrates, betreffend die Arbeitsvermittlung für die Zeit der Abrüstung, [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=sgb&datum=19180004&seite=00000019 StGBl. Nr.&nbsp;18/1918;] Vollzugsanweisung des Deutschösterreichischen Staatsrates, betreffend die Standorte und Sprengel der Industriellen Bezirkskommissionen, [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=sgb&datum=19180004&seite=00000021 StGBl. Nr.&nbsp;19/1918;] Vollzugsanweisung des Deutschösterreichischen Staatsamtes für soziale Fürsorge, betreffend die Standorte und Sprengel der Industriellen Bezirkskommissionen in Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg, [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=sgb&datum=19180004&seite=00000146 StGBl. Nr.&nbsp;99/1918.]</ref>
 
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Die Industriellen Bezirkskommissionen waren von den bestehenden politischen Strukturen der Länder und Gemeinden unabhängige, föderal organisierte, paritätisch besetzte Körperschaften der Arbeitslosenfürsorge, die dem Ministerium für soziale Fürsorge unterstellt waren. Sie waren für die Arbeitsvermittlung zuständig, sollten den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf den Arbeitsmarkt befördern und als Schlichtungsstelle bei Streitfällen im Bereich der Arbeitslosen fürsorge fungieren.700 Diese Industriellen Bezirkskommissionen bildeten die Grundlage des staatsweiten, paritätischen Arbeitsnachweissystems der Ersten Republik, welches bis 1934 bestehen blieb.<ref>Vana, aaO S.&nbsp;700&nbsp;f.</ref>
 
Die Industriellen Bezirkskommissionen waren von den bestehenden politischen Strukturen der Länder und Gemeinden unabhängige, föderal organisierte, paritätisch besetzte Körperschaften der Arbeitslosenfürsorge, die dem Ministerium für soziale Fürsorge unterstellt waren. Sie waren für die Arbeitsvermittlung zuständig, sollten den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf den Arbeitsmarkt befördern und als Schlichtungsstelle bei Streitfällen im Bereich der Arbeitslosen fürsorge fungieren.700 Diese Industriellen Bezirkskommissionen bildeten die Grundlage des staatsweiten, paritätischen Arbeitsnachweissystems der Ersten Republik, welches bis 1934 bestehen blieb.<ref>Vana, aaO S.&nbsp;700&nbsp;f.</ref>
 
   
 
   
Den Industriellen Bezirkskommissionen wurden „Arbeitslosenämter“ angeschlossen. Der Industrielle Bezirkskommission Salzburg war je ein Arbeitslosenamt in der [[Stadt Salzburg]], in [[Bischofshofen]] und in [[Hallein]] zugeordnet.<ref>Vana, aaO S.&nbsp;108.</ref>
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Den Industriellen Bezirkskommissionen wurden "Arbeitslosenämter" angeschlossen. Der Industrielle Bezirkskommission Salzburg war je ein Arbeitslosenamt in der [[Stadt Salzburg]], in [[Bischofshofen]] und in [[Hallein]] zugeordnet.<ref>Vana, aaO S.&nbsp;108.</ref>
 
   
 
   
 
1935 wurden die Industriellen Bezirkskommissionen zu Landesarbeitsämtern und die Arbeitslosenämter zu Arbeitsämtern.<ref>Bundesgesetz, betreffend die gewerbliche Sozialversicherung (GSVG.), [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=bgl&datum=19350004&seite=00000401 BGBl. Nr.&nbsp;107/1935,] [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=bgl&datum=1935&page=509&size=45 §§&nbsp;311&nbsp;ff.], [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=bgl&datum=1935&page=514&size=45 §&nbsp;339.] Vana, aaO S.&nbsp;2 FN&nbsp;7.</ref>
 
1935 wurden die Industriellen Bezirkskommissionen zu Landesarbeitsämtern und die Arbeitslosenämter zu Arbeitsämtern.<ref>Bundesgesetz, betreffend die gewerbliche Sozialversicherung (GSVG.), [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=bgl&datum=19350004&seite=00000401 BGBl. Nr.&nbsp;107/1935,] [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=bgl&datum=1935&page=509&size=45 §§&nbsp;311&nbsp;ff.], [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=bgl&datum=1935&page=514&size=45 §&nbsp;339.] Vana, aaO S.&nbsp;2 FN&nbsp;7.</ref>
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==Quellen==
 
==Quellen==
*Vana, Irina Simone: ''„Gebrauchsweisen der öffentlichen Arbeitsvermittlung“.Österreich 1889−1938.'' [http://othes.univie.ac.at/31770/1/2013-10-13_9900915.pdf Dissertation] Wien 2013.
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*Vana, Irina Simone: ''"Gebrauchsweisen der öffentlichen Arbeitsvermittlung".Österreich 1889−1938.'' [http://othes.univie.ac.at/31770/1/2013-10-13_9900915.pdf Dissertation] Wien 2013.
 
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[[Kategorie:Verwaltung]]
 
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[[Kategorie:Ämter und Behörden]]
 
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[[Kategorie:Soziales]]
 
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Aktuelle Version vom 28. August 2024, 10:13 Uhr

Das Landesarbeitsamt Salzburg war eine Bundesdienststelle, die Aufgaben im Bereich der Arbeitsmarktverwaltung, insbesondere der Arbeitsvermittlung und Berufsberatung, sowie der Arbeitslosenversicherung wahrnahm.

Organisation

Dem Landesarbeitsamt Salzburg waren Arbeitsämter unterstellt, von denen für jeden Bezirk eines bestand; nur das Arbeitsamt Salzburg war auch für den Flachgau zuständig. Sie hatten ihren Sitz in der Stadt Salzburg, in Hallein, in Bischofshofen, in Tamsweg und in Zell am See.[1]

Mit 1. Jänner 1995 wurden die Landesarbeitsämter und Arbeitsämter aufgelöst, an ihre Stelle traten für jedes Bundesland die "Landesorganisation" (mit einer Landesgeschäftsstelle) und "regionale Organisationen" (mit regionalen Geschäftsstellen) des Arbeitsmarktservice (AMS).[1]

Das Landesarbeitsamt hatte seinen Standort (der vom AMS vorerst beibehalten wurde) in der Schießstattstraße 4.

Direktoren, denen das Landesarbeitsamt im Laufe der Jahrzehnte unterstand, waren u. a. Hofrat Dr. phil. Karl Schmidt und (zuletzt) Erwin Buchinger.

Geschichte und Vorgeschichte

In Österreich wurden die zum Zweck der Arbeitsvermittlung errichteten öffentlichen Stellen um 1889 großteils als "Arbeitsnachweise" bezeichnet. Einzelne öffentliche Vermittlungsstellen trugen bereits damals den Namen "Arbeitsamt". In der Ersten Republik wurde die Mehrzahl der öffentlichen Ämter schließlich als "Arbeitslosenämter" bezeichnet.[2]

Nach dem Ersten Weltkrieg wurden − "zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit während der Übergangswirtschaft" − "Industrielle Bezirkskommissionen" errichtet. Eine solche wurde in Linz vorerst für Oberösterreich und Salzburg, wenig später jedoch eine eigene für Salzburg geschaffen.[3]

ehemaliges Arbeitsamt Salzburg an der Lehener Brücke

Die Industriellen Bezirkskommissionen waren von den bestehenden politischen Strukturen der Länder und Gemeinden unabhängige, föderal organisierte, paritätisch besetzte Körperschaften der Arbeitslosenfürsorge, die dem Ministerium für soziale Fürsorge unterstellt waren. Sie waren für die Arbeitsvermittlung zuständig, sollten den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf den Arbeitsmarkt befördern und als Schlichtungsstelle bei Streitfällen im Bereich der Arbeitslosen fürsorge fungieren.700 Diese Industriellen Bezirkskommissionen bildeten die Grundlage des staatsweiten, paritätischen Arbeitsnachweissystems der Ersten Republik, welches bis 1934 bestehen blieb.[4]

Den Industriellen Bezirkskommissionen wurden "Arbeitslosenämter" angeschlossen. Der Industrielle Bezirkskommission Salzburg war je ein Arbeitslosenamt in der Stadt Salzburg, in Bischofshofen und in Hallein zugeordnet.[5]

1935 wurden die Industriellen Bezirkskommissionen zu Landesarbeitsämtern und die Arbeitslosenämter zu Arbeitsämtern.[6]

Während der NS-Zeit waren die Landesarbeitsämter und Arbeitsämter in die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung eingegliedert.[7]

Quellen

  • Vana, Irina Simone: "Gebrauchsweisen der öffentlichen Arbeitsvermittlung".Österreich 1889−1938. Dissertation Wien 2013.
  1. 1,0 1,1 Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 27. August 1976 über die Errichtung von Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern und die Festsetzung ihrer Sprengel, BGBl. Nr. 508/1976; Arbeitsmarktservicegesetz, BGBl. Nr. 313/1994; Arbeitsmarktsprengelverordnung, BGBl. Nr. 928/1994.
  2. Vana, aaO S. 2 FN 7.
  3. Vollzugsanweisung des Deutschösterreichischen Staatsrates, betreffend die Arbeitsvermittlung für die Zeit der Abrüstung, StGBl. Nr. 18/1918; Vollzugsanweisung des Deutschösterreichischen Staatsrates, betreffend die Standorte und Sprengel der Industriellen Bezirkskommissionen, StGBl. Nr. 19/1918; Vollzugsanweisung des Deutschösterreichischen Staatsamtes für soziale Fürsorge, betreffend die Standorte und Sprengel der Industriellen Bezirkskommissionen in Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg, StGBl. Nr. 99/1918.
  4. Vana, aaO S. 700 f.
  5. Vana, aaO S. 108.
  6. Bundesgesetz, betreffend die gewerbliche Sozialversicherung (GSVG.), BGBl. Nr. 107/1935, §§ 311 ff., § 339. Vana, aaO S. 2 FN 7.
  7. Kundmachung des Reichsstatthalters in Österreich, wodurch die Verordnung über die Eingliederung der Landesarbeitsämter und Arbeitsämter in die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung und über die Regelung des Arbeitseinsatzes im Lande Österreich vom 20. Mai 1938 bekanntgemacht wird, GBlÖ Nr. 181/1938; BGBl. Nr. 85/1946.
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