Wildbach- und Lawinenverbauung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Fläche des [[Bundesland Salzburg|Bundeslandes Salzburg]] beträgt 7 154 km². Sie ist verwaltungsmäßig in sechs politische Bezirke mit 119 Gemeinden unterteilt. Die Bevölkerungszahl beträgt ca. 524 400 Bewohner und Bewohnerinnen. Die Sektion Salzburg der Wildbach- und Lawinenverbauung ist für 1 299 Wildbach- und 561 Lawineneinzugsgebiete mit einer Gesamtfläche von 5 010 km² verantwortlich, die etwa 70 % der Gesamtfläche des Bundeslandes ausmachen. Darüber hinaus sind ca. 3 % der Gesamtfläche als Risikogebiete ausgewiesen. Hier drohen Steinschlag oder Hangrutschungen.
 
Die Fläche des [[Bundesland Salzburg|Bundeslandes Salzburg]] beträgt 7 154 km². Sie ist verwaltungsmäßig in sechs politische Bezirke mit 119 Gemeinden unterteilt. Die Bevölkerungszahl beträgt ca. 524 400 Bewohner und Bewohnerinnen. Die Sektion Salzburg der Wildbach- und Lawinenverbauung ist für 1 299 Wildbach- und 561 Lawineneinzugsgebiete mit einer Gesamtfläche von 5 010 km² verantwortlich, die etwa 70 % der Gesamtfläche des Bundeslandes ausmachen. Darüber hinaus sind ca. 3 % der Gesamtfläche als Risikogebiete ausgewiesen. Hier drohen Steinschlag oder Hangrutschungen.
 
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Die Sektion Salzburg umfasst vier Gebietsbauleitungen (GBL). Es sind dies die Gebietsbauleitung [[Flachgau]] und [[Tennengau]], die für die politischen Bezirke [[Hallein]], [[Bezirk Salzburg Stadt]] und [[Bezirk Salzburg Umgebung]] zuständig ist. Der Bezirk [[St. Johann im Pongau]] untersteht der GBL Pongau. Die GBL [[Lungau]] betreut den Zuständigkeitsbereich des Bezirkes [[Tamsweg]]. Der Bezirk [[Zell am See]] fällt in den Zuständigkeitsbereich der GBL [[Pinzgau]].
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Die Sektion Salzburg umfasst vier Gebietsbauleitungen (GBL). Es sind dies die Gebietsbauleitung [[Flachgau]] und [[Tennengau]], die für die politischen Bezirke [[Hallein]], Bezirk [[Salzburg]] Stadt und Bzirk [[Salzburg Umgebung]] zuständig ist. Der Bezirk [[St. Johann im Pongau]] untersteht der GBL Pongau. Die GBL [[Lungau]] betreut den Zuständigkeitsbereich des Bezirkes [[Tamsweg]]. Der Bezirk [[Zell am See]] fällt in den Zuständigkeitsbereich der GBL [[Pinzgau]].
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==Aufgaben der Wildbach- und Lawinenverbauung==
 
==Aufgaben der Wildbach- und Lawinenverbauung==
 
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Version vom 14. Dezember 2011, 19:53 Uhr

Die Wildbach- und Lawinenverbauung dient zum Schutz vor Naturgefahren, die durch Wildbäche und mögliche Lawinen nicht nur aber vor allem im Bereich der Alpen gegeben sind.

Geschichte

Im Jahr 1870 haben einige Naturkatastrophen den Anlass für entsprechende Maßnahmen gegeben. Auf Basis des Reichsforstgesetzes gründete man infolgedessen im Jahr 1884 den Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung und es wurde das „Wildbachverbauungsgesetz" beschlossen. Die Wildbach- und Lawinenverbauung wird heute kurz „die.wildbach“ genannt.

Wildbach- und Lawinenverbauung im Bundesland Salzburg

Rahmenbedingungen

Die Fläche des Bundeslandes Salzburg beträgt 7 154 km². Sie ist verwaltungsmäßig in sechs politische Bezirke mit 119 Gemeinden unterteilt. Die Bevölkerungszahl beträgt ca. 524 400 Bewohner und Bewohnerinnen. Die Sektion Salzburg der Wildbach- und Lawinenverbauung ist für 1 299 Wildbach- und 561 Lawineneinzugsgebiete mit einer Gesamtfläche von 5 010 km² verantwortlich, die etwa 70 % der Gesamtfläche des Bundeslandes ausmachen. Darüber hinaus sind ca. 3 % der Gesamtfläche als Risikogebiete ausgewiesen. Hier drohen Steinschlag oder Hangrutschungen.

Organisationsform

Die Sektion Salzburg umfasst vier Gebietsbauleitungen (GBL). Es sind dies die Gebietsbauleitung Flachgau und Tennengau, die für die politischen Bezirke Hallein, Bezirk Salzburg Stadt und Bzirk Salzburg Umgebung zuständig ist. Der Bezirk St. Johann im Pongau untersteht der GBL Pongau. Die GBL Lungau betreut den Zuständigkeitsbereich des Bezirkes Tamsweg. Der Bezirk Zell am See fällt in den Zuständigkeitsbereich der GBL Pinzgau.

Aufgaben der Wildbach- und Lawinenverbauung

Gefahrenerfassung

Dazu zählen Gefahren, die in den Einzugs- und Risikogebieten durch Wildbäche, Lawinen und Erosion im Gebiet der jeweiligen Gebietsbauleitung drohen. Sie müssen fachkundig erfasst, analysiert und eingeschätzt werden.

Kernleistungen

Zu den Kernleistungen der Gebietsbauleitungen zählen

  • Kompetente und bürgernahe Beratung,
  • Sachverständigentätigkeit
  • Gefahrenzonenplanung
  • Maßnahmenplanung- und umsetzung und die
  • Förderungsabwicklung.

Quellen