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Die Veränderungen innerhalb der erzbischöflichen Grundherrschaft wurden am Ende eines jeden Rechnungsjahres in den Notelbüchern eruiert und in Anlaitrechnungen gebündelt. Dabei wurde für jedes „Item“ auch die vorhergehende Änderung ausgewiesen. Die Anlaitzahlung wurde bei Erwerb eines Grundstückes durch Kauf, Tausch, Überlassung, Schenkung oder Erbschaft fällig. In der Neuzeit wurde sie im [[Erzbistum Salzburg]] in der Höhe von fünf Prozent des Wertes des betreffenden Gutes eingehoben.
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Die Veränderungen innerhalb der erzbischöflichen Grundherrschaft wurden am Ende eines jeden Rechnungsjahres in den Notelbüchern eruiert und in Anlaitrechnungen gebündelt. Dabei wurde für jedes "Item" auch die vorhergehende Änderung ausgewiesen. Die Anlaitzahlung wurde bei Erwerb eines Grundstückes durch Kauf, Tausch, Überlassung, Schenkung oder Erbschaft fällig. In der Neuzeit wurde sie im [[Erzbistum Salzburg]] in der Höhe von fünf Prozent des Wertes des betreffenden Gutes eingehoben.
    
==Aufbewahrung und Nutzung==
 
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[[Kategorie:Sprache]]
 
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[[Kategorie:Wort]]
 
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