Bezirksgericht Seekirchen: Unterschied zwischen den Versionen
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Laut Neuordnung des Justizministeriums sind ab [[1. Jänner]] [[2019]] folgende Gemeinden betroffen: Anthering, Bergheim, Berndorf bei Salzburg, Bürmoos, Dorfbeuern, Ebenau, Elixhausen, Eugendorf, Faistenau, Fuschl am See, Göming, Hallwang, Henndorf am Wallersee, Hintersee, Hof bei Salzburg, Koppl, Köstendorf, Lamprechtshausen, Mattsee, Neumarkt am Wallersee, Nußdorf am Haunsberg, Oberndorf bei Salzburg, Obertrum am See, Plainfeld, Sankt Georgen bei Salzburg, Sankt Gilgen, Schleedorf, Seeham, Seekirchen am Wallersee, Straßwalchen, Strobl, Thalgau. | Laut Neuordnung des Justizministeriums sind ab [[1. Jänner]] [[2019]] folgende Gemeinden betroffen: Anthering, Bergheim, Berndorf bei Salzburg, Bürmoos, Dorfbeuern, Ebenau, Elixhausen, Eugendorf, Faistenau, Fuschl am See, Göming, Hallwang, Henndorf am Wallersee, Hintersee, Hof bei Salzburg, Koppl, Köstendorf, Lamprechtshausen, Mattsee, Neumarkt am Wallersee, Nußdorf am Haunsberg, Oberndorf bei Salzburg, Obertrum am See, Plainfeld, Sankt Georgen bei Salzburg, Sankt Gilgen, Schleedorf, Seeham, Seekirchen am Wallersee, Straßwalchen, Strobl, Thalgau. | ||
Version vom 23. August 2022, 09:56 Uhr
Das Bezirksgericht Seekirchen entsteht in einem neuen, 2022 in Bau befindlichen Gebäude in der Flachgauer Stadt Seekirchen am Wallersee.
Geschichte
Nach umfassender Prüfung der in Frage kommenden Standortgemeinden für das neue Bezirksgericht im Flachgau war die Landesregierung am 20. November 2015 übereingekommen, den Plänen von Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter über die Zusammenlegung der Bezirksgerichtssprengel Neumarkt am Wallersee, Oberndorf bei Salzburg und Thalgau mit einer Neuerrichtung des Bezirksgerichts in Seekirchen am Wallersee zuzustimmen. Neben Seekirchen wurde auch Neumarkt mit dem bestehenden Bezirksgericht als Standortgemeinde geprüft.
Die Landesregierung hat die Entscheidungsgrundlagen mit fachlichen Parametern unter regionalen Gesichtspunkten eingehend geprüft, um die für das Land und die Entwicklung der Region Flachgau bestgeeignete Lösung zu finden. Das Ergebnis der Prüfung potenzieller Standorte in den Gemeinden Neumarkt und Seekirchen ergab, dass Seekirchen im nördlichen Flachgau die verkehrstechnisch günstiger gelegene Standortgemeinde ist. Die in Frage kommenden Standorte sind für den Individualverkehr besser erreichbar und mit der geplanten Errichtung der Haltestelle Süd an der Westbahn ideal an öffentliche Verkehrsmittel angebunden. Weiters ist der Neubau eines zentralen Bezirksgerichts in Bezug auf Sicherheit, Barrierefreiheit, Energieeffizienz und Nutzwerte vorteilhafter als die Adaptierung des rund 500 Jahre alten Bezirksgerichtsgebäudes in Neumarkt. Bei der Standortauswahl handelt es sich in Seekirchen um zentrale und städtebaulich integrierte Standorte, die sofort bzw. mittelfristig zur Verfügung stehen.
Zuständigkeit
Laut Neuordnung des Justizministeriums sind ab 1. Jänner 2019 folgende Gemeinden betroffen: Anthering, Bergheim, Berndorf bei Salzburg, Bürmoos, Dorfbeuern, Ebenau, Elixhausen, Eugendorf, Faistenau, Fuschl am See, Göming, Hallwang, Henndorf am Wallersee, Hintersee, Hof bei Salzburg, Koppl, Köstendorf, Lamprechtshausen, Mattsee, Neumarkt am Wallersee, Nußdorf am Haunsberg, Oberndorf bei Salzburg, Obertrum am See, Plainfeld, Sankt Georgen bei Salzburg, Sankt Gilgen, Schleedorf, Seeham, Seekirchen am Wallersee, Straßwalchen, Strobl, Thalgau.