Salzburger Hofmusik: Unterschied zwischen den Versionen

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Bis [[1597]] war die Hofmusik des [[Erzbischof]]s in zwei Bereiche getrennt. Auf der einen Seite stand die vom Landesherrn bestellte Musik bei Hof, die sogenannte ''Cantorey''. Daneben existierte aber auch die vom [[Domkapitel]] unterhaltene Dommusik. Zusätzlich waren auch die Bläserensembles, ''Trumetterey'' genannt, von wichtiger Bedeutung.
 
Bis [[1597]] war die Hofmusik des [[Erzbischof]]s in zwei Bereiche getrennt. Auf der einen Seite stand die vom Landesherrn bestellte Musik bei Hof, die sogenannte ''Cantorey''. Daneben existierte aber auch die vom [[Domkapitel]] unterhaltene Dommusik. Zusätzlich waren auch die Bläserensembles, ''Trumetterey'' genannt, von wichtiger Bedeutung.
  
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Erzbischof [[Wolf Dietrich von Raitenau]] war es vorbehalten, die endgültige Struktur der Salzburger Hofmusik einzurichten, in dem er ab 1597 die Hofmusik und Dommusik unter die Fittiche eines [[Hofkapellmeister]]s legte. In dieser Form blieb die Hofmusik bis zum Ende des Hofstaats 1807 erhalten.
 
Erzbischof [[Wolf Dietrich von Raitenau]] war es vorbehalten, die endgültige Struktur der Salzburger Hofmusik einzurichten, in dem er ab 1597 die Hofmusik und Dommusik unter die Fittiche eines [[Hofkapellmeister]]s legte. In dieser Form blieb die Hofmusik bis zum Ende des Hofstaats 1807 erhalten.
  
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Version vom 2. Februar 2021, 18:54 Uhr

Begriffsklärung
Dieser Artikel behandelt die Musik am Fürsterzbischöflichen Hof in Salzburg. Über das gleichnamige Salzburger Musikensemble mit historischer Aufführungspraxis informiert der Artikel Ensemble “Salzburger Hofmusik“.


Die Salzburger Hofmusik erreichte bis zur Auflösung des Hofstaates 1807 zeitweise europäisches Spitzenniveau. Sie setzte sich aus unterschiedlichen Ensembles zusammen.

Allgemeines

Bis 1597 war die Hofmusik des Erzbischofs in zwei Bereiche getrennt. Auf der einen Seite stand die vom Landesherrn bestellte Musik bei Hof, die sogenannte Cantorey. Daneben existierte aber auch die vom Domkapitel unterhaltene Dommusik. Zusätzlich waren auch die Bläserensembles, Trumetterey genannt, von wichtiger Bedeutung.

Einzelne Regenten leisteten sich nebenbei dann auch immer wieder eigene Ensembles. So zum Beispiel die Pilgrimskapelle des Erzbischof Pilgrim II. Ende des 14. Jahrhunderts.

Matthäus Lang machte aus der Cantorey eine Gruppe vorzüglicher Sänger und Instrumentalisten, die zumeist aus 18 Personen bestand: sieben Knaben standen acht Trompeter gegenüber, hinzu kamen noch Organisten wie der Radstädter Paul Hofhaimer oder Komponisten wie Heinrich Finck.

Erzbischof Wolf Dietrich von Raitenau war es vorbehalten, die endgültige Struktur der Salzburger Hofmusik einzurichten, in dem er ab 1597 die Hofmusik und Dommusik unter die Fittiche eines Hofkapellmeisters legte. In dieser Form blieb die Hofmusik bis zum Ende des Hofstaats 1807 erhalten.

Quelle