Erbausfergenamt: Unterschied zwischen den Versionen
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''Ferg'' war in alter Zeit der Führer eines Schiffes oder Floßes oder einer Fähre. | ''Ferg'' war in alter Zeit der Führer eines Schiffes oder Floßes oder einer Fähre. | ||
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Im Salzburgischen wurde unterschieden zwischen den '''Ausfergen''', die auf der [[Salzach]] das Halleiner [[Salz]] von [[Hallein]] nach [[Laufen]] brachten, und den ''Nau''fergen, die das Salz von Laufen weiter stromabwärts bis Passau schifften. | Im Salzburgischen wurde unterschieden zwischen den '''Ausfergen''', die auf der [[Salzach]] das Halleiner [[Salz]] von [[Hallein]] nach [[Laufen]] brachten, und den ''Nau''fergen, die das Salz von Laufen weiter stromabwärts bis Passau schifften. | ||
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Version vom 12. Oktober 2010, 08:54 Uhr
Das Erbausfergenamt war ein bis 1806 bestehendes adeliges Erbamt des Erzstiftes Salzburg.
Name
Ferg war in alter Zeit der Führer eines Schiffes oder Floßes oder einer Fähre.
Arten
Im Salzburgischen wurde unterschieden zwischen den Ausfergen, die auf der Salzach das Halleiner Salz von Hallein nach Laufen brachten, und den Naufergen, die das Salz von Laufen weiter stromabwärts bis Passau schifften.
Erbausfergenamt
Hieran knüpft das Erbausfergenamt.
Das hochfürstlich Salzburgische Erbausfergenamt hatten bis 1806 vier landständische Geschlechter zu männlichem Lehen, nämlich
- seit 1278 die Herren Gutrath von Altengutrath und Puchstein
- seit 1655 die Herren Cammerlohr von Weichingen
- seit 1694 die Herren Dücker, Freiherren von Haslau zu Urstein und Winkl
- seit 1713 die Herren Auer zu Winkl, Freiherren zu Gold und Lampoding
Nach anderer Darstellung (Artikel "Salzachschifffahrt") gab es (1400) zwei Schiffsherrenrechte auf der Salzach, die vom Landesfürsten erworben wurden: Erste Klasse - nicht zu Schiff gehende Adelige (Erbausfergen) und zweite Klasse - selbst fahrende Bürgerliche (Erbnauffergen).