Landsturmstraße: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei der Begründung für die Namensgebung handelt es sich offensichtlich um einen Irrtum. Im Gegensatz zum deutschen Heer des Kaiserreiches gab es in Österreich keine Landsturm-Infanterieregimenter. Beim fälschlicherweise so genanntem Landsturm-Infanterieregiment Nr. 2 Linz handelt es sich in Wirklichkeit um das Landwehr-Infanterieregiment Nr.2. | Bei der Begründung für die Namensgebung handelt es sich offensichtlich um einen Irrtum. Im Gegensatz zum deutschen Heer des Kaiserreiches gab es in Österreich keine Landsturm-Infanterieregimenter. Beim fälschlicherweise so genanntem Landsturm-Infanterieregiment Nr. 2 Linz handelt es sich in Wirklichkeit um das Landwehr-Infanterieregiment Nr.2. | ||
| + | Allerdings gab es nach dem Landsturmgesetz von 1886 die Landsturmpflicht, welche 24 Jahre dauerte. Sie galt für alle wehrfähigen Staatsbürger,welche weder dem Heere, der Kriegsmarine, der Landwehr noch der Ersatzreserve der Landwehr angehörten. Es handelte sich dabei meist um ältere Jahrgänge, die im Kriegsfalle nicht für Fronteinsätze, sondern u.a. für die Bewachung der Eisenbahnstrecken (Nachschublinien)eingesetzt wurden. Und dies scheint der wirkliche Grund für die Namensgebung einer Straße in der Nähe des Salzburger Hauptbahnhofes gewesen zu sein. | ||
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Version vom 30. Juli 2010, 17:48 Uhr
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| Landsturmstraße | |
| Länge: | ca. 290 m |
| Startpunkt: | Elisabethstraße |
| Endpunkt: | Schillerstraße |
| Karte: | Googlemaps |
Die Landsturmstraße ist eine Straße im Salzburger Stadtteil Itzling.
Name
Die Namensgebung ist auf das 2. Landsturm-Infanterie-Regiment im Ersten Weltkrieg zurückzuführen. Das Linzer Regiment wird zum Großteil von Salzburgern ergänzt. Der Beschluss zur Namensgebung wurde 1935 gefasst.
Lage
Die Landsturmstraße ist knapp 290 m lang und führt von der Elisabethstraße zur Schillerstraße.
Bei der Begründung für die Namensgebung handelt es sich offensichtlich um einen Irrtum. Im Gegensatz zum deutschen Heer des Kaiserreiches gab es in Österreich keine Landsturm-Infanterieregimenter. Beim fälschlicherweise so genanntem Landsturm-Infanterieregiment Nr. 2 Linz handelt es sich in Wirklichkeit um das Landwehr-Infanterieregiment Nr.2. Allerdings gab es nach dem Landsturmgesetz von 1886 die Landsturmpflicht, welche 24 Jahre dauerte. Sie galt für alle wehrfähigen Staatsbürger,welche weder dem Heere, der Kriegsmarine, der Landwehr noch der Ersatzreserve der Landwehr angehörten. Es handelte sich dabei meist um ältere Jahrgänge, die im Kriegsfalle nicht für Fronteinsätze, sondern u.a. für die Bewachung der Eisenbahnstrecken (Nachschublinien)eingesetzt wurden. Und dies scheint der wirkliche Grund für die Namensgebung einer Straße in der Nähe des Salzburger Hauptbahnhofes gewesen zu sein.
Quelle
- Martin, Franz: Salzburger Straßennamen. Verzeichnis der Straßen, Gassen, Plätze, Wege, Brücken, Tore und Parks mit Erklärung ihrer Namen. 5., wesentlich überarbeitete Auflage von Leitner-Martin, Willa und Martin, Andreas. Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, 25. Ergänzungsband, Selbstverlag der Gesellschaft, Salzburg 2006
Soldatenkalender 1907: Schematismus des k.u.k Heeres, der k.u.k. Kriegsmarine, der k.k. Landwehr und der königlich ungarischen Landwehr (k.u. Landwehr = Honved), S. 122- 136.