Ulrich Dienstl
Ulrich Dienstl aus St. Johann im Pongau war im 15. Jahrhundert ein Anführer in einem der Salzburger Bauernaufstände im 16. Jahrhundert und wurde im Anschluss daran vom Erzbischof zum Pfleger in der Hofmark Goldegg bestellt.
Leben
Ulrich Dienstl, über den an sich wenig bekannt ist, außer dass er ein begüterter Bürger aus St. Johann im Pongau war, trat im Zuge der Salzburger Bauernkriege in seine geschichtliche Rolle ein. Als sich 1462 die Salzburger Bauern zum zweiten Mal erhoben, diesmal gegen ihren neu gewählten Herrn, Erzbischof Burkhard II. von Weißpriach, wurde der aus St. Johann stammende Ulrich Dienstl zum Anführer der Aufständischen gewählt.
Anlass für die Erhebung, der sich besonders im Pongau, Pinzgau und im Brixental zahlreiche Personen anschlossen – auch die Märkte St. Johann im Pongau, St. Veit im Pongau, Werfen und Golling (im Tennengau) nahmen an der Rebellion teil – war die überaus hohe Weihesteuer anlässlich des Amtsantrittes von Erzbischof Burkhard von Weißpriach, die jene aus 1452 um über 270 Prozent überschritt.
Unter der strategisch glücklichen Führung von Ulrich Dienstl vertrieben die Aufständischen die landesfürstlichen Amtleute und nahmen von mehreren Burgen und Passübergängen Besitz, wodurch sie einen erheblichen Teil des erzbischöflichen Territoriums unter ihre Kontrolle brachten. In dem mit dem Erzbischof abgeschlossenen vorläufigen Übereinkommen vom 26. August 1462 gelang es den Aufständischen unter Ulrich Dienstl, die Weihesteuer auf das bisher übliche Maß zu reduzieren und gleichzeitig Straffreiheit zu erlangen. Daraufhin gaben die Aufständischen ihre Positionen auf und zogen ab.
Am 3. Oktober 1462 beschäftigte sich der Landtag mit einem Forderungskatalog der Untertanen, abgefasst in zwölf Artikeln, als dessen Verfasser ebenfalls Ulrich Dienstl gilt. Der Forderungskatalog betraf die bischöfliche Verwaltung, das Gerichtswesen, willkürliche Abgabenforderungen, Fragen der Leibeigenschaft, des Erbrechtes und Unstimmigkeiten bei Maßen und Gewichten. Es wurde in beinahe allen Punkten entschieden, dass es beim alten Herkommen bleiben sollte, das individuell einklagbar war.
Durch den weiter oben erwähnten, im Verhandlungsweg erreichten Vergleich, war es dem Erzbischof nicht möglich, gegen die Anführer der Rebellion mit Strafen vorzugehen. Burkhard von Weißpriach band daher folgerichtig die Galionsfigur Ulrich Dienstl in die eigene Verwaltung ein und bestellte ihn auf der Hofmark zu Goldegg zum Pfleger.
Bereits im darauffolgenden Jahr oblag es Ulrich Dienstl in seiner Funktion als Pfleger im Auftrag seines neuen Herrn lokal beschränkte Erhebungen nieder zu schlagen.
Quellen
- Alois Niederstätter, Österreichische Geschichte 1400 – 1522. Das Jahrhundert der Mitte. An der Wende vom Mittelalter zur Neuzeit. HG Herwig Wolfram, Ueberreuter, Wien, 2004