Pilz

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Fliegenpilz (giftig)
Parasol (Speisepilz)
Apfeltäubling (Speisepilz)
Schopftintling
Riesen-Gallertträne (Holz zersetzender Pilz)

Pilze, wissenschaftlich Fungi, bilden in der biologischen Klassifikation neben Tieren und Pflanzen ein eigenständiges Reich. Auch in Salzburgs Wäldern sind sie heimisch.

Allgemeines

Lebensformen und Lebensweisen

Früher wurden Pilze dem Pflanzenreich zugeordnet, doch gibt es zwischen ihnen und den Pflanzen tiefgreifende Unterschiede. Z. B. gewinnen Pflanzen Energie aus Licht durch das in ihnen enthaltene Chlorophyll, das bei Pilzen nicht vorhanden ist.

Die Lebensformen der Pilze reichen von Einzellern wie der Hefe über die Schimmelpilze und die Ständerpilze – zu denen die meisten Speisepilze gehören - bis zu gigantischen Hallimasch. Bestimmte Pilze gehen mit Algen eine Symbiose ein und bilden zusammen die Flechten.

Ein Pilz besteht typischerweise aus dem oberirdisch sichtbaren Fruchtkörper und (vor allem) dem Mycel im Boden. Das Mycel ist der größere Teil des Pilzes. Es ist dies ein Fadengeflecht aus dünnen weißen Fäden, den Hyphen, womit der Pilz Nährstoffe aufnimmt, die er für die Bildung der Fruchtkörper nutzt. Der Pilz ernährt sich von organischen Stoffen wie zersetzten Pflanzen- und Tierresten.

Für den Menschen sind Pilze in sehr verschiedener Weise von Bedeutung, namentlich

  • als Schadorganismen, die Lebensmittel verderben, Krankheiten hervorrufen und Gebäude unbewohnbar machen können;
  • als Nahrungsmittel (Speisepilze) oder Hilfsmittel bei der Nahrungsmittelerzeugung (Back- und Bierhefe, Edelschimmel);
  • als Erzeuger nützlicher Wirkstoffe wie zB Penizillin;
  • als wesentliche Teile ökologischer Systeme.

Einteilung von Pilzen

Das Reich der Pilze wird in Abteilungen gegliedert.

Abteilungen

Wichtige Abteilungen sind

  • die Schlauchpilze (Ascomycota), zu denen viele Hefe- und Schimmelpilze, aber auch Speisepilze wie Morcheln und Trüffeln gehören;
  • die Jochpilze (Zygomycota / Zygomycetes), zu denen z. B. der Gemeine Brotschimmelpilz (Rhizopus stolonifer), gehörtm der nicht nur Brot, sondern auch Früchte wie etwa Erdbeeren befällt;
  • die Ständerpilze (Basidiomycota), zu denen die meisten Speise-, aber auch Giftpilze gehören.

Ständerpilze

Eine bei Ständerpilzen gebräuchliche Einteilung der Pilze erfolgt nach dem Ort der Sporenbildung.

Stäublinge (oder Bauchpilze)

Die Sporen befinden sich im Inneren des Fruchtkörpers.

Blätterpilze

Die Sporen befinden sich auf der Außenseite von Lamellen und auf der Unterseite des Hutes.

Röhrenpilze

Die Sporen befinden sich im Inneren von Röhren auf der Hutunterseite.

Leistenpilze

Die Sporen befinden sich auf Leisten, die auf der Unterseite des Hutes beginnen und am Stiel herunterlaufen.

Weitere Gruppierungen

Nach der Genießbarkeit

Giftpilze
Speisepilze
Ungenießbare Pilze

Holzzersetzende Pilze

Die Nahrungsgrundlage für diese Pilze sind Totholz wie Baumstümpfe und herumliegende Äste. Die Stoffe, aus denen das Holz besteht, werden durch Abscheidungen der Hyphen in kleinere Bestandteile zerlegt. Die Cellulose des Holzes wird vom Pilz in Traubenzucker gespalten und abgebaut. Dabei gibt der Pilz Kohlenstoffdioxid ab, das die grünen Pflanzen zur Fotosynthese benötigen. Die meisten Holzpilze verfügen auch über einen Wirkstoff, der auch den Holzbestandteil Lignin abbaut.

Manche holzzersetzende Pilze sind Schmarotzer und befallen gelegentlich auch lebende Bäume.

Österreichspezifisches

Speise- und Giftpilze

Von ungefähr 8 800 in Österreich bekannten Pilzarten kommen für Speisezwecke nur etwa 100 in Betracht. Vielen Arten haben sind ungenießbar oder haben keinen Speisewert, manche sind für den Menschen sogar tödlich giftig.

Gefährdungslage

Zahlreiche Pilzarten sind in Österreich in ihrem Bestand gefährdet. Die Rote Liste weist dies für annähernd 2 000 Arten aus.

Die Hauptgefährdungsursachen liegen in den Veränderungen der Ökosysteme, wie etwa Biotopveränderungen und –zerstörungen. Aber auch mutwilliges Zerstören oder zu intensives Sammeln von Pilzen kann die Ausbreitung und Vermehrung von Pilzen behindern. Daher auch der Appell der Salzburger Naturschutz-Referentin: "Sammeln Sie nur Pilze, die Sie genau kennen und verwenden wollen, und beschädigen und vernichten Sie nicht mutwillig Pilze."

Vielfältige Funktion von Pilzen in Ökosystemen

Pilze sind ein wesentlicher Teil der biologischen Vielfalt unseres Landes und sind für viele Ökosysteme wichtig. Als Zersetzer von totem organischem Material recykeln sie beispielsweise Nährstoffe. In Form einer Lebensgemeinschaft sind Pilze lebensnotwendig für das Wachstum vieler mitteleuropäischer Baumarten: Sie helfen den Bäumen bei der Nährstoff- und Wasseraufnahme aus dem Boden und erhalten dafür von den Bäumen Nährstoffe, die sie selbst nicht produzieren können. Dieses Zusammenleben verbessert die Wachstumsvoraussetzungen für die Bäume entscheidend. Zahlreiche Pilze dienen auch als wichtige Nahrungsquelle für viele Tierarten.

Salzburgspezifisches

Pilzberatung

Jeden Sommer gibt es im Haus der Natur kostenlose Pilzberatung. Hier kann man zu bestimmten Zeiten mitgebrachte Frischpilze bestimmen und auf ihre Genusstauglichkeit untersuchen lassen (in beschränktem Ausmaß, "Ausklauben" von Sammelkörben gibt es nicht) sowie Ratschläge zum richtigen Sammeln und Bestimmen von Pilzen einholen. Haftung wird nicht übernommen.

Im Jahr 2016 findet die kostenlose Pilzberatung bis zum 10. Oktober jeden Montag von 15.00 bis 17.00 Uhr statt.

Pilz-Broschüre

Das Land bietet eine unter Mitwirkung von Thomas Rücker, dem Pilzspezialisten des Hauses der Natur, und dem Naturschutzreferat des Landes neu gestaltete Pilz-Broschüre an.[1] Diese enthält Wissenswertes über Pilze, deren Schutz und die in Salzburg gültigen rechtlichen Pilzschutzbestimmungen.

Pilzeschutz – Sammelbeschränkungen

Im Land Salzburg dürfen Privatpersonen höchstens zwei Kilogramm Pilze pro Person und Tag sammeln. Das gewerbliche Pilzesammeln für den Verkauf bedarf einer Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde, unbeschadet der Zustimmung des Grundeigentümers.

Um die Tiere des Waldes, die vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung mit der Nahrungsaufnahme beschäftigt sind, vor Störungen zu bewahren, wurden Pilzsammelzeiten eingeführt. In den Sommermonaten ist das Sammeln von Pilzen zwischen 7.00 und 19.00 Uhr, ab 1. Oktober nur zwischen 7.00 bis 17.00 Uhr erlaubt.[2]

In bestimmten naturschutzrechtlich geschützten Gebieten, wie z. B. Naturwaldreservaten oder Sonderschutzgebieten des Nationalparks Hohe Tauern, ist das Pilzsammeln gänzlich untersagt.[3]

Wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss mit der Beschlagnahme der gesamten Beute sowie einer Geldstrafe rechnen. Zur Kontrolle sind die Angehörigen der Salzburger Berg- und Naturwacht sowie Jagd- und Forstschutzorgane befugt.

Ereignisse

Immer wieder werden Pilzesammler entdeckt, die deutlich zu viel Pilze gesammelt haben. Vor allem Italiener kommen gerne nach Österreich, um die hier gesammelten Pilze dann in Italien [teuer] zu verkaufen. So wurden am Donnerstag, den 13. August 2020, bei einer Fahrzeugkontrolle der Polizei in Tamsweg, Bezirk Lungau, im Pkw zweier Italiener im Alter von 68 und 71 Jahren 26,3 Kilogramm Pilze entdeckt und beschlagnahmt. Die Schwammerl hatten die Italiener am Preber gesammelt und dann für den Abtransport im Kofferraum verstaut. Die Beamten hoben über Anordnung der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg eine Sicherheitsleistung von 263 Euro ein. Zudem blüht den zwei Männern eine Verwaltungsstrafe. Sie wurden wegen Übertretung nach der Pilzverordnung angezeigt. Die beschlagnahmten Pilze wurden einer Großküche in Tamsweg zur Verfügung gestellt.[4]

Siehe auch

Bilder

 Pilz – Sammlung von weiteren Bildern, Videos und Audiodateien im Salzburgwiki

Weblinks

Quellen

  • Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum Thema "Pilze"
  • Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum Thema "Schlauchpilze"
  • Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum Thema "Jochpilze"
  • Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum Thema "Ständerpilze"
  • Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum Thema "Schimmelpilz"

Einzelnachweise

  1. Die Broschüre kann aus dem Webshop des Landes heruntergeladen oder kostenlos bestellt werden. Der Folder ist auch direkt in der [Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 5 - Natur- und Umweltschutz, Gewerbe|Abteilung Natur- und Umweltschutz, Gewerbe] unter der Telefonnummer 0662/8042-5532 oder per E-Mail an natur-umwelt-gewerbe@salzburg.gv.at erhältlich.
  2. Vgl. § 30 - Allgemeiner Schutz von wild wachsenden Pflanzen – des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999; Verordnung der Salzburger Landesregierung zum Schutz wildwachsender Pilze (Pilzeschutzverordnung)
  3. Vgl. die Sonderschutzgebietsverordnungen der Salzburger Landesregierung
  4. www.sn.at, 14. August 2020