Johann Heinrich Reichsfreiherr von Bleul

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Johann Heinrich Reichsfreiherr von Bleul (* 1765 Koblenz in Rheinland-Pfalz, Deutschland; † 21. September 1807 Salzburg) war von 1799 bis 1806 salzburgischer Hofkanzler.

Leben

Kurtrierische Periode

Johann Heinrich Bleul wurde als Sohn bürgerlicher Eltern in Koblenz, der damaligen Hauptstadt des Kurfürstentums Trier, geboren.

Als bestem Schüler seines Jahrganges wäre ihm eine Freistelle im kurfürstlichen Seminarium zugestanden, er aber zog das Rechtsstudium in Heidelberg vor.

Zurückgekehrt wurde er 1787 als Advokat zugelassen, widmete sich aber auch publizistischer Tätigkeit.

Dies verschaffte ihm eine Stellung im kurfürstlich trierischen Dienst, zunächst als geheimer Registrator, 1790 als Hofgerichtsassessor, dann als Kabinettssekretär der geheimen Staatskonferenz.

Nach dem Tod Kaiser Josefs II. (1790) hatte er die kurtrierische Gesandtschaft für die bevorstehende Kaiserwahl zu betreuen und sorgte für aufmerksamkeiterregende Beiträge zur Wahlkapitulation des neuen Kaisers Leopold II..

Eine gleiche Aufgabe traf ihn schon 1792 nach dem Ableben Kaiser Leopolds II. bei der Wahl Kaiser Franz’ II..

Kaiserliche Periode

Im bald darauf ausbrechenden Krieg gegen Frankreich wurde eine Reichskriegskanzlei errichtet und Bleul zu deren Direktor ernannt.

Dabei diente er den Feldmarschällen Prinz von Sachsen-Coburg und Herzog von Sachsen-Teschen, dann dem Feldzeugmeister Grafen von Clerfayt (Clairfait, Clerfaye ua.), schließlich dem Feldmarschall Erzherzog Karl, bis 1797 mit dem Frieden von Campo Formio sein Amt endete.

Zum Dank für die geleisteten Dienste bat Erzherzog Karl seinen Bruder, Kaiser Franz II., um die Erhebung Bleuls in den Adelsstand; dem willfuhr der Kaiser binnen zwei Wochen, indem er Johann Heinrich Bleul am 14. November 1797 in den Reichsritterstand erhob. Außerdem entsandte er ihn (als Leiter seiner dortigen Plenipotenz-Kanzlei) zum Friedenskongress von Rastatt.

Nach neuerlichem Kriegsausbruch sah sich Ritter von Bleul aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, nochmals die Leitung der Reichskriegskanzlei übernehmen. Auf Empfehlung des Reichsvizekanzlers Franz de Paula Gundaker Fürst von Colloredo-Mannsfeld ernannte ihn dessen Bruder Fürsterzbischof Hieronymus Graf von Colloredo-Mannsfeld zum Salzburger Hofkanzler.

Salzburgische Periode

Das Amt des salzburgischen Hofkanzlers trat Johann Heinrich Reichsritter von Bleul im Oktober 1799 an.

Am 25. November 1800 erhob ihn Kaiser Franz II. in den Reichsfreiherrenstand.

Als Hofkanzler wurde er Ende 1800 nach Colloredos Flucht Mitglied der Statthalterei, 1803 nach der Umwandlung Salzburgs in ein Kurfürstentum Mitglied der provisorischen Regierungskonferenz und des Staatsrates.

Grabstein auf dem Sebastiansfriedhof

Neben seinem Rivalen Staatsminister Marchese Federigo Manfredini war er der einflussreichste Mitarbeiter Kurfürst Ferdinands III. von Toskana. Maßgeblich war er bei der Gestaltung der neuen kurfürstlichen Verwaltungsorganisation. Ihm wurden auch die Vereinfachung und Beschleunigung der Gerichtsverfahren, die Anlegung von Straßen und andere Verwaltungsmaßnahmen gedankt.

Nachdem Salzburg 1806 an Österreich gefallen war, ernannte ihn der Landesherr, Kaiser Franz I. von Österreich, zum Präsidenten des 1807 neu geschaffenen Landrechtes (d. h. Landesgerichts).

Erst 42-jährig wurde er vom Tod aus seinem Schaffen gerissen.

Zu den ihm nachgerühmten Charaktervorzügen gehörten unerschütterliche Rechtlichkeit, Uneigennützigkeit, Bildungseifer, Aufgehen im Dienst an der Allgemeinheit.

Er war, wie auf seinem Grabstein zu lesen ist, "in allen Bedrängnissen der Zeit seinem Landesfürsten mit fester Treue u. dem Volke mit thätigem Wohlwollen zugewandt, offen, gerecht u. jedem Talent und Verdienst eine Stütze".

Werke

Im Jahre 1806 ließ von Bleul bei Franz Xaver Duyle in Salzburg eine "Sammlung der geographisch-statistischen Beiträge" über das vormalige Erzstift erscheinen.

Quellen