Diskussion:Pfarrverband Thalgau - St. Martin

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Pfarrverband Thalgau – St. Martin oder Pfarrverband Thalgau-St. Martin

Meiner Meinung nach ist die Änderung von "Thalgau – St. Martin" zu "Thalgau-St. Martin" nicht richtig: "St. Martin" ist hier nicht (analog etwa der Stadtpfarre Salzburg-St. Martin oder dem Pfarrverband Salzburg-Nord) etwas innerhalb oder neben Thalgau Gelegenes, sondern weist auf die Gemeinschaft St. Martin hin, etwas wesensmäßig ganz anderes als Thalgau. Daher gehe ich davon aus, dass der Gedankenstrich bewusst gewählt und sinnvoll ist. --Remora (Diskussion) 18:12, 9. Dez. 2025 (CET)

Aha, dann werde ich den kurzen in einen langen Bindestrich ändern. Wobei ich der Meinung bin, dass vor und nach dem Bindestrich kein Abstand gehört. Dieser Abstand ist übrigens beim Suchen problematisch, weil er nicht ohne weiters den Artikel anzeigt. Allerdings schreibt sich die Gemeinschaft "Sankt Martin". Da sollte ich noch prüfen, ob dies auch im Zusammenhang mit dem Pfarrverband ausgeschrieben wird erklärt --Peter (Diskussion) 21:25, 9. Dez. 2025 (CET)
Die Bezeichnung des Pfarrverbandes wurde vom Erzbischof festgesetzt, wobei es außer Zweifel steht, dass er mit "St. Martin" die bewusste in Frankreich verankerte Gemeinschaft gemeint hat. Wie diese sich selbst schreibt, ist demgegenüber für die vom Erzbischof gewählte Schreibung unerheblich.
Was Bindestrich und Gedankenstrich betrifft, so ist der Bindestrich ein kurzer Strich - typographisch: ein Viertelgeviertstrich -, der Gedankenstrich (im Deutschen) ein (relativ) langer Strich – typographisch: ein Halbgeviertstrich. Die Ausführung des Gedankenstrichs als "langer Strich" ist auch von der amtlichen deutschen Rechtschreibung vorgeschrieben (siehe das Amtliche Regelwerk, § 77 https://grammis.ids-mannheim.de/rechtschreibung/6209). Dies ist aber eigentlich nicht der wesentliche Unterschied. Es wird ja in der Praxis vielfach der Halbgeviertstrich gar nicht als Gedankenstrich verwendet (viele Eingabesysteme erschweren ja auch seine Verwendung gegenüber der des Viertelgeviertstrichs) - sondern stattdessen der Viertelgeviertstrich (so auf vielen Internetseiten und auch bei manchen Salzburgwiki-Autoren, z.B. im Artikel "Chronologie der Großglockner Hochalpenstraße"). Als Gedankenstrich ist der Viertelgeviertstrich dann daran erkennbar, dass er vom vorangehenden und vom nachfolgenden Text durch einen Abstand (ein Leerzeichen) getrennt ist. Genau dies ist auch die Praxis des Verordnungsblatts der Erzdiözese, die auch bei der Schreibung "Thalgau - St. Martin" angewendet wurde (Jg. 2025 Nr. 55: Personalnachrichten) – und auch in der früheren Fassung unseres diskutierten Artikels. Als zweites und wesentlicheres Kennzeichen des Gedankenstrichs ist daher hervorzuheben, dass er von Abständen (Leerzeichen) umgeben ist – auch in den Beispielen, die das Amtliche Regelwerk gibt. Weiters heißt es dort:
Die Form des Gedankenstrichs darf nicht mit der Form des Divis (Trenn-, Binde-, Ergänzungsstrich) verwechselt werden. Es gibt zwei systematische Unterscheidungsmerkmale:
(1) Das Divis hat immer Kontakt mit Buchstaben und ist damit ein Wortzeichen. Beim Gedankenstrich trifft beides nicht zu.
(2) Der Gedankenstrich ist länger.
:Divis: -
Gedankenstrich: –
Wenn man nun die Schreibung "Thalgau - St. Martin" aus der Umgebung, in der der lange Gedankenstrich überhaupt nicht verwendet wird, in eine versetzt, in der auf diesen regelkonformen Unterschied wertgelegt wird (wie womöglich im Salzburgwiki?), dann kommt "Thalgau – St. Martin" (mit Abständen) heraus.
Wie sich die Gemeinschaft selber (auf Deutsch) schreibt, ist eine andere Frage. Offenbar ist es tatsächlich mit "Sankt" (siehe https://www.pfarre-koppl.at/pfarre/5805/aktuelles/article/1307.html, mit Logo; ausgeschrieben auch im Französischen: https://www.communautesaintmartin.org/). —--Remora (Diskussion) 07:23, 10. Dez. 2025 (CET)
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