Johann Franz Thaddäus von Kleimayrn

Aus SALZBURGWIKI
Version vom 9. Juni 2009, 22:26 Uhr von Karl Irresberger (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Johann Franz Thaddäus von Kleimayrn (* 25. September 1733 Zell am Ziller, † 5. März 1805 Salzburg) war ein Salzburger Staatsmann und Gelehrter und der letzte fürsterzbischöfliche Hofkanzler.

Leben und Werdegang

Er war der älteste Sohn des Ferdinand Cajetan von Kleimayrn, salzburgischen Pflegrichters im Zillertal.

Er besuchte das Gymnasium und die Universität in Salzburg und wurde, noch nicht 20-jährig, 1753 zum Doktor der Rechte promoviert.

Nach einem Praktikum am Reichskammergericht in Wetzlar und an der Universität Göttingen trat Johann Franz 1755 in salzburgische Dienste.

Rasch stieg er unter den Fürsterzbischöfen Sigismund Christian Graf Schrattenbach und (ab 1772) Hieronymus Graf Colloredo in hohe Positionen auf: 1756 Rat und Archivar, 1758 Hofbibliothekar, 1767 geheimer Rat und Hofrat-Prodirektor, 1772 Hofrat-Direktor, 1789 Aufnahme in die Salzburger Landstände (von Geburt gehörte er zum Reichsadel), 1796 bis 1799 Hofkanzler, dann (nach der Flucht Erzbischof Colloredos) Mitglied der sechsköpfigen Statthalterei, (nach der Säkularisierung) Präsident der obersten Justizstelle, 1804 bis zu seinem Tod im Jahr 1805 Mitglied des Staatsrates.

Wirksamkeit

Indem er die Positionen und Kenntnisse eines (Hof-)Bibliothekars, (Hof-)Archivars und Staatsmannes in sich vereinigte, konnte er in etlichen Rechtsstreitigkeiten mit den Nachbarn Bayern und Österreich Verhandlungserfolge erzielen.

So etwa

  • beim Streit um die Monopolgewinne beim Handel mit Halleiner Salz, als er in den so genannten „Salzkompromißschriften“ Salzburgs Rechtsstandpunkt derart untermauerte, dass Bayern diese 1766 anerkannte,
  • bei den territorialen Streitigkeiten mit Bayern um die salzburgische Exklave Mühldorf am Inn und
  • beim Streit um den Umfang der bayrischen Rechte am sogenannten Bayrischen Platzl, der Herzogsschranne an der Plainstraße zwischen Itzling und Salzach, wo er den bayrischen Anspruch , dieses sei eine bayrische Territorial-Parzelle, als „kecke Verletzung der salzburgischen Souveränitätsrechte“ entlarvte, und
  • in Grenzstreitigkeiten mit Kärnten.

1784 ließ er seine „Iuvavia“ erscheinen, das Fundamentalwerk der salzburgischen Staats- und Kirchengeschichte, mit einem Anhang von 116 bis dahin meist noch unedierten Urkunden aus dem 6. bis 10. Jahrhundert. Damit legte er den Grundstein für die moderne Salzburger Landesgeschichtsforschung.

In seiner sonstigen Amtswirksamkeit verbesserte die Zivil- und Kriminalrechtspflege, die Advokatenordnungen, führte gleiche Maße und Gewichte im ganzen Land Salzburg ein und dergleichen mehr.

Werke

  • „Salzkompromißschriften“: Sechs Bände ( umfassend sämtliche das Halleiner Salzwesen betreffenden Akten und Verträge mit einer zusammenfassenden Geschichtsdarstellung, erschienen 1761)
  • Unparteiische Abhandlung von dem Staate des hohen Erzstiftes Salzburg und dessen Grundverfassung zur rechtlich und geschichtsmäßigen Prüfung des sogenannten juris regii der Herzoge in Bayern (erschienen 1770)
  • Nachrichten vom Zustande der Gegenden und Stadt Juvavia vor, während und nach Beherrschung der Römer, bis zur Ankunft des h. Rupert und von deren Verwandlung in das heutige Salzburg („Iuvavia“), erschienen 1784.

Sonstiges

Einer seiner Schwiegersöhne (und Nachfolger als Hofbibliothekar war Franz Michael Vierthaler, desgleichen der bayerische Ministerialrat Thomas Knorr.

Quellen