Amt der Salzburger Landesregierung
Das Amt der Salzburger Landesregierung stellt sicher, dass das Land die ihm zugewiesenen Aufgaben der Landes- und Bundesverwaltung gegenüber seinen Bürgern erfüllen kann.
Allgemeines
Die Geschäftsordnung für das Amt der Salzburger Landesregierung ist in einem Landesgesetz, das ursprünglich aus dem Jahr 1974 stammt, festgelegt: Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 11. November 1974, mit der für das Amt der Salzburger Landesregierung eine Geschäftsordnung erlassen wird
Nach diesem steht der Landeshauptmann dem Amt vor. Für alle inneren Angelegenheiten wird der Landeshauptmann im Amt durch den Landesamtsdirektor vertreten. Das Amt ist durch ihn auch vor dem Landtag und seinen Ausschüssen vertreten.
Der Landesamtsdirektor hat das Vorschlagsrecht bei der Bestellung der Abteilungsleiter der 16 Abteilungen des Amtes.
Abteilungen
- Landesamtsdirektion
- Abteilung 1 - Präsidialabteilung
- Abteilung 2 - Bildung, Familie, Gesellschaft
- Abteilung 3 - Soziales
- Abteilung 4 - Land- und Forstwirtschaft
- Abteilung 5 - Rechtsdienste, Gewerbe und Infrastruktur
- Abteilung 6 - Landesbaudirektion
- Abteilung 7 - Raumplanung
- Abteilung 8 - Finanzen und Liegenschaften
- Abteilung 9 - Gesundheitswesen und Landesanstalten
- Abteilung 10 - Wohnungswesen
- Abteilung 11 - Gemeindeangelegenheiten
- Abteilung 12 - Kultur und Sport
- Abteilung 13 - Naturschutz
- Abteilung 14 - Personalabteilung
- Abteilung 15 - Wirtschaft, Tourismus und Energie
- Abteilung 16 - Umweltschutz
Quellen
- Homepage Land Salzburg