SALZBURGWIKI Diskussion:Salzburgbezug

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Gemeinden jenseits der Landesgrenze

Aus der Diskussion zum Artikel „Suben am Inn“

(Diskussion:Suben am Inn)

Fehlender Salzburgbezug

Bitte einen Salzburgbezug einfügen, bittet --Peter Krackowizer (Diskussion) 14:54, 6. Apr. 2017 (CEST)

Es sollte endlich eine klare Linie gezogen werden, was ins Salzburgwiki kommt und was nicht! Z.B. 20 km jenseits der Landesgrenze und dann ist Schluss. Gibt es einen klaren Salzburgbezug, sollte nur dieser im Salzburgwiki behandelt werden, alles darüber hinaus ist meistens im Wikipedia zu finden und dorthin kann man ja entsprechend verweisen. Auf eine klare und dauerhafte Lösung hoffend Elisabeth (Diskussion) 15:11, 6. Apr. 2017 (CEST)
der salzburgbezug ist in folgenden fällen gegeben:
# die gemeinde grenzt an das land salzburg (mondsee, st. wolfgang, freilassing, ...)
# die gemeinde grenzt zwar nicht direkt an salzburg, hat aber einen eindeutigen bezug zu salzburg (mattighofen, bad ischl, ostermiething ...; geschichtliche, wirtschaftliche oder gesellschaftliche verbindungen oder bedeutende persönlichkeiten für salzburg von dort)
# die gemeinde war bis 1818 zeitweise oder immer mit dem erzstift salzburg verbunden (gurk, kufstein ...)
damit sollten viele der "nicht-salzburger" gemeinden im salzburgwiki abgedeckt sein, weil wir das immer schon in der art diskutieren. für fälle wie suben oder aspach wirds halt knapp nicht reichen ;). außer jemand erklärt uns, dass der fürsterzbischof früher alle verbrecher nach suben geschickt hat, weils das gefangenenhaus in puch noch nicht gab, grinst mecl67 (Diskussion) 15:43, 6. Apr. 2017 (CEST)

1818, Gurk, Kufstein

Zu den oben genannten Abgrenzungskriterien:

  • 1818: Mir ist das Jahr 1818 nicht einsichtig. Das Erzstift bestand bis 1803; das Herzogtum Salzburg bestand in den gleichen Grenzen von 1803 bis 1809 und erstand wieder als österreichisches Erbland im Jahr 1816, in dem auch die bis heute kaum veränderten Landesgrenzen festgelegt wurden. Von 1803 bis 1809 kann man auch das Fürstentum Berchtesgaden als Teil des Landes Salzburg betrachten.
  • Gurk: Der Salzburgbezug ist nicht durch etwaige ehemalige Zugehörigkeit des Gemeindegebietes zum Hoheitsgebiet des Erzstiftes Salzburg (dem Vorgänger des Landes Salzburg) gegeben, sondern vor allem durch einen Bezug zum Erzbistum Salzburg, den Gurk als Sitz eines ehemaligen salzburgischen Eigenbistums hatte.
  • Kufstein: Diese Stadt gehörte nie zum Erzstift, als Salzburgbezug käme allenfalls Kirchliches (Zugehörigkeit zur Erzdiözese Salzburg, Sitz eines Dekanates) in Betracht.

--Karl Irresberger (Diskussion) 22:35, 8. Apr. 2017 (CEST)