Präsident des Landesgerichts

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Landesgerichtspräsident ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für den Präsidenten eines Landesgerichtes.

Rechtsgrundlagen

Die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.), StF: BGBl. Nr. 264/1951 i.d.g.F [1] bestimmt: "An der Spitze des Gerichtshofes steht der Präsident, an der Spitze des Bezirksgerichtes der Gerichtsvorsteher. Sie sind Träger der Justizverwaltung und vertreten das Gericht nach außen."

Die Präsidenten der Gerichtshöfe werden in allen Dienstgeschäften durch den rangältesten Vizepräsidenten vertreten. Ist kein Vizepräsident bestellt oder ist er verhindert, so fällt in Ermangelung anderer Anordnungen die Vertretung des Präsidenten dem rangältesten Mitgliede des Gerichtshofes zu

Das Landesgericht Salzburg ist in Salzburg das für das Bundesland Salzburg zuständige und der den Bezirksgerichten übergeordnete Gerichtshof I. Instanz.

Persönlichkeiten

Präsident des Landesgerichtes oder Landesgerichtspräsident in Salzburg waren:

Dem Stadt- und Landrecht zu Salzburg, einem 1818 eingeführtem Vorläufer des Landesgerichtes, standen als dessen "Präsident" vor:

Dem Landesgericht Salzburg standen seit seiner Einführung 1849 als dessen "Präsident" vor:

Quellen

  1. www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung
  2. Wiener Zeitung vom 24. September 1836
  3. 3,0 3,1 Wiener Zeitung vom 19. März 1843
  4. MGSLK 1994, Seite 569
  5. Wiener Zeitung vom 25. September 1846
  6. Scharschmid von Adlertreu, Franz Frh. (1800-1887), Jurist und Verwaltungsbeamter ÖBL 1815-1950, Bd. 10 (Lfg. 46, 1990), S. 43
  7. Wiener Zeitung vom 29. November 1874
  8. Salzburger Volksblatt vom 2. Dezember 1879, Seite 5
  9. Wiener Zeitung vom 22. August 1880
  10. Wiener Zeitung vom 13. Oktober 1885

Weblinks