Ehrenzeichen des Landes Salzburg

Aus SALZBURGWIKI
Version vom 9. Oktober 2007, 20:38 Uhr von Mecl67 (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Ehrenzeichen des Landes Salzburg wird für Verdienste um das Land Salzburg vergebenen. Seine Vergabe ist im Salzburger Ehrenzeichengesetz geregelt.

Stufen

  1. Großkreuz des Ehrenzeichens
  2. Großes Ehrenzeichen
  3. Ehrenzeichen
  4. Großes Verdienstzeichen
  5. Verdienstzeichen

Vergaberegeln

§3 des Salzburger Ehrenzeichengesetzes sieht vor, dass ein Ehrenzeichen des Landes Salzburg für hervorragende, durch öffentliches oder privates Wirken erworbene Verdienste um das Ansehen des Landes Salzburg und auf Sachgebieten, die in der Vollziehung Landessache sind, verliehen wird. Es darf nur dann verliehen werden, wenn die Verdienste nicht schon durch ein anderes Ehrenzeichen gewürdigt wurden. Die Verleihung der einzelnen Stufen richtet sich ausschließlich nach dem Grad des Verdienstes und eine höhere Stufe darf nur verliehen werden, wenn seit der letzten Auszeichnung mindestens fünf Jahre vergangen sind.

Verleihungsvorschläge können von den Bezirksverwaltungsbehörden oder aber grundsätzlich von jeder Person kommen.

Bekannte Träger

Quelle

  • Salzburger Ehrenzeichengesetz