Ferdinand Faber
Hofrat i. R. Dr. Ferdinand Faber war Leiter des Legislativ- und Verfassungsdienstes des Landes Salzburg.
Leben
Dieser Artikel enthält im Wesentlichen nur die wichtigsten biografischen Daten von Ferdinand Faber.
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Ferdinand Faber absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften.
Am 17. September 1973 trat er seinen Dienst als Verwaltungsjurist beim Amt der Salzburger Landesregierung in der Abteilung 4, Grundverkehrslandeskommission, an. Mit 1. Jänner 1975 wurde er dem Legislativ- und Verfassungsdienst zur Dienstleistung zugewiesen.
Nachdem Dr. Herfried Hueber zum Landesamtsdirektor bestellt worden war, stieg Faber, bis dahin Leiter des im Legislativ- und Verfassungsdienst eingerichteten Referats „Legislativangelegenheiten“, mit 1. Jänner 1988 zum Leiter des Legislativ- und Verfassungsdienstes auf. Diese Stellung bekleidete er 26¾ Jahre hindurch.
In den knapp 27 Jahren seiner Amtsführung wirkte der „Landeslegist“ Hofrat Faber an 1.552 Gesetzen mit und vertrat das Amt der Landesregierung in rund 200 Landtags- und rund 600 Ausschusssitzungen. Seine Expertise im Ausschuss, unzählige Beratungsgespräche mit den einzelnen Fraktionen, die Begleitung von Initiativen und nicht zuletzt das Gesetz über die Geschäftsordnung des Salzburger Landtages, das er überwiegend in seiner Freizeit formulierte, zeugten von seinem steten Einsatz für die Salzburger Gesetzgebung. Immer wieder nahm der „Chefjurist des Landes“ aus rechtlicher Sicht zu brisanten Fragen der Landespolitik Stellung.
Mit 30. September 2014 wechselte Hofrat Dr. Faber in den Ruhestand.
Quelle
- Salzburger Landeskorrespondenz, 17. September 2014: In 27 Jahren an 1.552 Gesetzen mitgewirkt. Pallauf würdigte Verdienste des scheidenden Landeslegisten Ferdinand Faber
| Vorgänger |
Leiter des Legislativ- und Verfassungsdienstes des Landes Salzburg 1988 – 2014 |
Nachfolger |