Sachkundenachweis

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Der Sachkundenachweis (SKN) für Hundehalter ist ein Befähigungsnachweis, mit dem grundlegende theoretische Kenntnisse über Hunde und ihre Haltung belegt werden.

Allgemeines

Wer sich ab 1. Jänner 2013 im Bundesland Salzburg einen Hund anschafft, muss das Tier binnen einer Woche bei der Gemeinde anmelden. Dafür ist der sogenannte Sachkundenachweis (Hundeführerschein) vorzuweisen. Zudem muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 725.000 Euro abgeschlossen werden. Der Hundeführerschein ist verpflichtend für alle neuen Hundebesitzer.

Erlangung eines SKN

Wer einen ungefährlichen Hund hat, muss einen zweistündigen Theoriekurs absolvieren. Dieser beinhaltet Themen wie das Wesen und Verhalten von Hunden, die Gesundheit, Pflege, Bewegung, Zeitaufwand und Hundesprache.

Wer einen gefährlichen Hund halten will, muss neben dem Theoriekurs einen praktischen Kurs ablegen. In Summe sind das zehn Kursstunden.

Die Salzburger Nachrichten bieten den Kurs in Zusammenarbeit mit SN-Tierärztin Tanja Warter an.

Welcher Hund wird als gefährlich eingestuft?

In der Novelle 2012 des Landessicherheitsgesetzes ist keine Rasseliste vorgesehen. Das heißt, dass ein Rottweiler nicht automatisch als gefährlich und ein Pudel nicht als ungefährlich eingestuft ist. Landesveterinärdirektor Josef Schöchl meint, dass der Hund schon einmal auffällig geworden sein muss, bevor er als gefährlich gilt.

Kosten für einen sogenannten Hundeführerschein

Es gibt keine einheitlichen Tarife. 2012 kostete der SKN beim Österreichischen Rassehundverein Nußdorf-Göming 25 Euro.

Weblinks

Quelle