Hundehaltung
Die Hundehaltung ist im Bundesland Salzburg durch das Landessicherheitsgesetz in der letzten Novelle von 2009 geregelt.
Allgemeines
Zur Novellierung 2009 gab eine Hundebissattacke im August 2007 den Anlass, bei der eine Frau in der Stadt Salzburg beinahe zu Tode gebissen wurde.
Wird ein Hund auffällig oder gibt es Hinweise aus der Bevölkerung auf ein aggressives Tier und erhält die Behörde davon Kenntnis, wird der Hund überprüft. Ein Gutachten des Amtstierarztes entscheidet dann, was mit dem Tier geschieht.
Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) werden in Salzburg jährlich etwa 500 Patienten mit Hundebiss-Verletzungen in Spitälern behandelt. Rund 20 Prozent (= 100 Personen) sind Kinder unter 15 Jahren. Der jüngste Fall geschah erst Anfang Oktober 2010 beim Gasthaus Zillreith am Fuße des Schlenkens im Tennengau, bei dem ein vierjähriges Mädchen vom bayerischen Gebirgsschweißhund Aiko im Gesicht gebissen wurde und lebenslang eine Narbe davontragen wird.
Leinenzwang und Maulkorbpflicht
In vielen Salzburger Gemeinden ist Leinenzwang für Hundehalter vorgeschrieben. Leider wird diese Vorschrift immer wieder von Hundehaltern missachtet und es kommt auch immer wieder zu gefährlichen Situationen bzw. zu Auseinandersetzungen mit Passanten, die sich von frei laufenden Hunden bedroht fühlen oder auch nur unangenehm berührt sind, wenn der Hund an ihnen schnuppert; auch Verunreinigungen durch einen sich nach einem Besuch in einem Bach schüttelnden Tier;
Bei größeren Hunden kann auch eine Maulkorbpflicht vorgeschrieben sein, zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln. Aber auch hier werden immer wieder Verstöße beobachtet.
Pro und Contra
Argumente von Hundehaltern, die Vorschriften ignorieren:
- mein Hund tut niemanden etwas
- ein Hund braucht den Freilauf, wo soll er sonst laufen als hier im Park?
- was stört Sie an meinem Hund? Er beschnuppert Sie ja nur!
Befürworter von Leinenzwang und Maulkorbpflicht argumentieren:
- ein Hund ist ein Tier und demnach kann man seine Reaktionen niemals wirklich voraussehen; ein ungewohnter Geruch, eine ungewohnte Bewegung und der Hund kann zum Raubtier werden oder sich einfach aus seiner Natur heraus wehren
- nicht jedem Menschen ist es Recht, beschnüffelt zu werden
- Radfahrer haben mit Recht vor frei laufenden Hunden Angst; es gab schon Stürze aus Panik vor einem nachlaufenden oder zuschnappenden Hund
- Wer kommt für verschmutzte oder zerbissene Kleidung auf? Auch ein kleiner Schnapper kann ein Loch verursachen!
Beobachtungen
- an der Königsseeache im Gemeindegebiet Anif (Leinenzwang):
- abends, wenn die Wasservögel sich zur Ruhe begeben möchten, kommt ein Hundebesitzer mit frei laufendem Hund; der Hund springt in das Knietiefe Wasser und läuft auf die Sandbank, auf der die Wasservögel ruhen; aufgeschreckt durch den Hund ergreifen sie die Flucht; Minuten später kehren sie zurück und versuchen erneut zu ruhen, doch der nächste Hundebesitzer lässt sein Tier ins Wasser und das Spiel beginnt von neuem;
- mehrere Hundebesitzer treffen sich und plaudern miteinander, während ihre Hunde (große und kleine) miteinander balgen, knurren und den Weg mehr oder weniger blockieren; Radfahrer müssen anhalten und Fußgänger schieben mal links, mal rechts ein Tier von ihren Beinen weg; Zurechtrufe der Hundebesitzer verhallen meist ungehört in den Hundeohren;
Miteinander
- Verordnungen wie Leinenzwang oder Maulkorbpflicht dienen zum Schutz von Mensch und Tier und zum geregelten Miteinander von Menschen, die unterschiedlicher Meinung in diesem Punkt sind. Je dichter Gebiete besiedelt sind, desto wichtiger werden für alle Menschen die Freiräume wie Naherholungsgebiete, Parks, Rad- oder Wanderwege.
Weblinks
Quellen
- Salzburger Nachrichten, 5. Oktober 2010
- Peter Krackowizer