Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg

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Die Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg ist eine weisungsfreie Einrichtung des Landes Salzburg, die sich - auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention - für die Rechte der Kinder und Jugendlichen im Bundesland Salzburg einsetzt und diese berät und unterstützt.

Standort und Vorgeschichte

Im Zuge der Protestantenemigration wurden 1732 zwecks umfassender und nachhaltiger seelsorgerischer Tätigkeit inner Gebirg Missionsbezirke ausgewiesen, die unter Weltpriestern, Benediktinern, Kapuzinern und Augustiner Eremiten verteilt wurden. Den Franziskanern wurden die Gerichtsbezirke Taxenbach, Rauris und Zell am See unterstellt. Mangels eigener Niederlassung war eine kontinuierliche Arbeit sehr beschwerlich. Man suchte daher nach einem geeigneten Klosterstandort. Nachdem sich verschiedene Vorschläge entweder wegen der Lage oder wegen des Widerstandes vor Ort als nicht machbar erwiesen haben, wurde ein im Pinzgau wirkender Missionar mit der Suche beauftragt. Er entschied sich für Hundsdorf bei Bruck. Für diesen Standort sprach die zentrale Lage, die Nähe der Hauptverkehrsstraße und die Überschwemmungssicherheit. Auch befand sich dort bereits ein kleines Haus, das schon vorher als ärmliche Unterkunft gedient hatte, und eine kleine Kapelle. Der vorgesehene Bauplatz gehörte zum Traunergut, damals Eigentum des Stiftes Michaelbeuern. Unter tatkräftiger ideeller und vor allem finanzieller Hilfe von Wohltätern und Wohltäterinnen konnten Kloster und Kirche zwischen 1736 und 1741 errichtet werden.

Gründung der Caritasanstalt

Nach dem Ersten Weltkrieg herrschte große materielle Not. Viele Kinder litten an Unterernährung. 1921 wurde daher vom Caritasverband Salzburg, unter dem damaligen Vorsteher Prälat Dr. Franz Fiala, das sogenannte Traunergut in Hundsdorf, Gemeinde Bruck im Pinzgau, heute Bruck an der Großglocknerstraße, erworben. Das Gut lag unmittelbar neben dem Franziskanerkloster und gehörte dem Fürsten Johann von Liechtenstein. Es wurde als Kindererholungsheim adaptiert. Da aber mit den Jahren die Not der Nachkriegszeit etwas abgenommen hatte, wurde 1922 von der ursprünglichen Absicht, nachkriegsgeschwächten Kindern einen Erholungsaufenthalt zu ermöglichen, abgegangen und stattdessen eine Anstalt für so genannte schwachsinnige Kinder eingerichtet. Wohl über Vermittlung der vor Ort tätigen Franziskaner nahmen im gleichen Jahr die Vöcklabrucker Schulschwestern, zum Orden der Franziskanerinnen gehörend, unter der Leitung des Caritasverbandes in St. Anton ihren Dienst auf. Die Franziskaner des nebenstehenden Klosters wurden mit der Seelsorge betraut.

Betrieb und Entwicklung

Die ersten Gemeindearmen wurden vertragsgemäß 1922 aufgenommen. Die ersten Kinder trafen 1923 ein. Im gleichen Jahr nahm die „Hilfsschule“ ihren Betrieb auf. Es folgten mehrere Erweiterungsschritte durch Ankäufe und Umbauten, bis im Jahre 1955 mit dem Bau des heute fertiggestellten Kinderdorfes St. Anton begonnen wurde. Damit zusammenhängend wurde die Aufnahme von sog. bildungsunfähigen Kindern beendet. Aufgrund der Anwesenheit der Vöcklabrucker Schulschwestern waren lange Zeit auch Kinder und Jugendliche aus Oberösterreich untergebracht. (Fünf von ihnen wurden 1940 Opfer des ersten Abtransportes auf Salzburger Boden zur sog. Euthanasie im Schloß Hartheim bei Linz ).

Heute werden in St. Anton zwischen 55 und 60 Kinder in familienähnlichen Gruppen betreut. Sie besuchen die im Areal des Kinderdorfes befindliche Allgemeine Sonderschule mit Öffentlichkeitsrecht. Die Vöcklabrucker Schulschwestern wurden am 31. Juli 2006 von St. Anton abgezogen. Seither ist im Kinderdorf und in der Schule ausschließlich weltliches Personal tätig. Besondere Bemühungen der Caritasleitung gelten heute der Professionalisierung von Bildungs- und Betreuungsarbeit, sowie der Öffnung nach außen.

Quellen