Colloredo-Sudhaus

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Das Colloredo Sudhaus mit dem davor liegenden Schifferplatz
Karte

Das Colloredo-Sudhaus in Hallein war eines von mehreren Sudhäusern der Saline Hallein in der Altstadt von Hallein im Tennengau. Das Gebäude zählt zu den denkmalgeschützten Objekten in der Stadt.

Geografie

Das Gebäude steht an der Nordeinfahrt in die Stadt Hallein am Schifferplatz an der Salzach in der Halleiner Altstadt.

Geschichte

1797/1798 erbaute Fürsterzbischof Hieronymus Graf Colloredo das so genannte "Colloredo-Sudhaus", ein wuchtiges und ein an der Westseite von zwei wuchtigen Türmen flankiertes Gebäude im Stil des Klassizismus. Von der Bauart her ist das Gebäude eher ein Schloss. Es war als Zentral-Lager und Verwaltungsgebäude für die Halleiner Salzproduktion konzipiert. Am 17. Februar 1799 wurde es in Betrieb genommen.

Das Colloredo-Sudhaus spielte allerdings in der Salzerzeugung keine Rolle, da die Anlage eine technische Fehlkonstruktion war. Trotz eines Umbaus gelang es nicht, die Mängel zu beseitigen und deshalb wurde 1803 der Betrieb wieder eingestellt.

1864 wurde das Colloredo-Sudhaus zum Ausrufungspreis von 5 100 Gulden im Wege der Versteigerung verkauft. Das Gebäude hat einen Flächenraum von 345 Klafter und besteht im Erdgeschoß aus 7 Behältern und einem großen Magazin, im 1. Stock aus einer Wohnung mit 4 heizbaren und einem unheizbaren Zimmer samt Küche und Abort, und noch weitern drei Behältern.[1]

Danach diente das Gebäude verschiedenen Zwecken, u. a. als Betraum für die evangelische Gemeinde Hallein (wahrscheinlich bis 1919).

1919 gründeten Halleiner Bauern in Form einer Genossenschaft im Colloredo-Sudhaus eine Textilfabrik, die Flachs und Schafwolle zu Loden, Decken und Leinenwaren verarbeitete. Die Übernahme der unter massiven Konkurrenzdruck geratenen Firma durch ein Osttiroler Unternehmen konnte die Einstellung der Produktion in den 1930er Jahren nicht verhindern.

Im 21. Jahrhundert wird das Gebäude für Wohnzwecke und für Geschäfte genutzt.

Weblink

Quellen

  1. ANNO, Salzburger Zeitung, 10. Juni 1864, Seite 5