Tierartenschutz

Aus SALZBURGWIKI
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Der Tierartenschutz ist ein Teilgebiet des Natur- und Artenschutzes.

Regelung im Land Salzburg

Allgemeines

Der Tierartenschutz umfasst primär den Schutz von

  • Tierarten, die nach EU-Recht (Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie) geschützt werden müssen, und
  • im Land Salzburg frei lebenden, gefährdeten Tierarten.

Diese Tiere, einschließlich aller ihrer Entwicklungsformen, sowie ihre Brutstätten und Nester dürfen weder mutwillig beunruhigt noch verfolgt, gefangen, getötet oder in lebendem oder totem Zustand entgeltlich oder unentgeltlich erworben oder verkauft werden. Ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten dürfen nicht beschädigt oder vernichtet werden.

Aber auch jede mutwillige Beunruhigung, Verfolgung, Verletzung oder Vernichtung von nicht geschützten frei lebenden, nicht jagdbaren Tieren sowie ihrer Brutstätten und Nester ist untersagt.

Das Aussetzen oder Ansiedeln gebietsfremder Tiere in der freien Natur ist ohne Bewilligung ebenfalls verboten.

Rechtsgrundlagen sind §§ 31 bis 34 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999 sowie die Pflanzen- und Tierartenschutzverordnung der Salzburger Landesregierung.

Katalog der geschützten Arten

Schutzkategorien:

  • A: Richtliniengeschützte Tierarten
  • B: Andere vollkommen geschützte Tierarten

Familien und Arten:

Quellen

Weblinks