| − | Alle Menschen und Güter waren nicht nur dem obersten Herrn, dem Erzbischof, sondern weiters ihrem regionalen Grundherrn unterstellt. Die wichtigsten Burgen im [[Erzbistum (Überblick)|Erzstift]], auf großen steierischen und kärntner Gütern waren auch Sitz eines ''Land-'' oder ''Pflegegerichts'', manchmal auch eines erzbischöflichen [[Urbaramt]]es. Sofern ein eigener Landrichter bestellt war, unterstand dieser dem [[Pfleger]], dem ''leitenden Beamten''. | + | Alle Menschen und Güter waren nicht nur dem obersten Herrn, dem Erzbischof, sondern weiters ihrem regionalen Grundherrn unterstellt. Die wichtigsten Burgen im [[Erzbistum (Überblick)|Erzstift]], auf großen steierischen und kärntner Gütern waren auch Sitz eines ''Land-'' oder ''Pflegegerichts'', manchmal auch eines erzbischöflichen [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#U|Urbaramtes]]. Sofern ein eigener Landrichter bestellt war, unterstand dieser dem [[Pfleger]], dem ''leitenden Beamten''. |