Archidiakonat Baumburg: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | Im [[12. Jahrhundert]] übertrug der Erzbischof von Salzburg dem [[Augustiner-Chorherrenstift Baumburg]] ein Archidiakonat. Dadurch fungierte der [[Propst]] als Stellvertreter des Erzbischofs für die kirchliche Gerichtsbarkeit, die Kirchenaufsicht sowie die Vermögensverwaltung. | + | Im [[12. Jahrhundert]] übertrug der Erzbischof von Salzburg dem [[Augustiner-Chorherrenstift Baumburg]] ein Archidiakonat. Dadurch fungierte der [[Propst]] als Stellvertreter des Erzbischofs für die kirchliche Gerichtsbarkeit, die Kirchenaufsicht sowie die Vermögensverwaltung. |
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Version vom 21. Juli 2018, 11:35 Uhr
Vorlage:Historischer SalzburgbezugDas Archidiakonat Baumburg war eine kirchliche Verwaltungseinheit innerhalb der Kirchenprovinz Salzburg.
Geschichte
Sie unterstand dem Erzbischof von Salzburg. Das Gebiet ging 1817 mit dem Bayerischen Konkordat an das Bistum Freising, ab 1821 Erzbistum München und Freising.
Im 12. Jahrhundert übertrug der Erzbischof von Salzburg dem Augustiner-Chorherrenstift Baumburg ein Archidiakonat. Dadurch fungierte der Propst als Stellvertreter des Erzbischofs für die kirchliche Gerichtsbarkeit, die Kirchenaufsicht sowie die Vermögensverwaltung.
Quelle
- Salzburgwiki-Artikel Augustiner-Chorherrenstift Baumburg